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Evaluation Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: Die KESB Obwalden funktioniert sehr gut

22. April 2020
Der Regierungsrat hat den Evaluationsbericht zur Umsetzung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung im Kanton Obwalden an den Kantonsrat verabschiedet. Gleichzeitig legt er einen Nachtrag zur Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vor.

Am 1. Januar 2013 wurde das aus dem Jahr 1907 stammende Vormundschaftsrecht durch eine neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung abgelöst. Seither ist die Institution der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für den Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zuständig. Die neuen Regelungen wurden in Fachkreisen und der Politik ebenso kontrovers diskutiert wie in der breiten Öffentlichkeit.

Gesetzlicher Evaluationsauftrag
Mit dem an das Kantonsparlament verabschiedeten Evaluationsbericht erfüllt der Regierungsrat den in der Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts verankerten Auftrag, die kantonale Umsetzung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung zu analysieren und deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Der Evaluationsbericht ist das Ergebnis eines breit abgestützten Verfahrens, in das seit 2018 die relevanten Akteure, namentlich die KESB, die Gerichte, die Gemeinden, die Berufsbeistandschaften sowie die privaten Beistandspersonen einbezogen wurden. Für die Erarbeitung des Berichts wurden auch externe Fachexperten beigezogen. Im Fokus der Evaluation standen insbesondere die Bereiche Mandatsführung, die Finanzierung sowie die Arbeitsweise der KESB, die Frage der Gemeindehaftung sowie verfahrensrechtliche Aspekte.

Übersicht Massnahmen
Auf Basis des Evaluationsberichts schlägt der Regierungsrat mehrere Massnahmen vor:

  • Die Trägerschaft und Organisation der Berufsbeistandschaft soll in der Kompetenz der Gemeinden bleiben. Der Regierungsrat unterstützt allerdings die Bildung einer zentralen Organisation im Rahmen des Projekts Sozialwesen Obwalden 2020+.
  • Der Regierungsrat befürwortet die Integration der privaten Beistandspersonen in die KESB mittels Schaffung einer Fachstelle. Diese soll dereinst über Personalressourcen in der Grössenordnung von 50 Stellenprozenten verfügen.
  • Die Struktur und Organisation der KESB soll in der aktuellen Form beibehalten werden. Deren Personalressourcen werden auf 900 Stellenprozente (exkl. 50 Stellenprozente Fachstelle „private Beistandspersonen“) plafoniert. Das entspricht dem aktuellen Stellenetat.
  • Die Finanzierung der KESB soll definitiv über die ordentlichen Steuereinnahmen erfolgen, indem der ordentliche Steueranteil der Gemeinden gegenüber dem des Kantons prozentual im Umfang der erbrachten Leistungen des Kantons reduziert wird.
  • Das zweistufige Haftungssystem (Möglichkeit des Regresses auf andere Gemeinwesen durch den Kanton) wird beibehalten. Der Geltungsbereich für die privaten Beistandspersonen ist zu konkretisieren.

Verordnungsnachtrag betreffend Finanzierung
Die heutige Finanzierung der Behördenorganisation ist gemäss der Verordnung bis Ende 2020 sichergestellt, weshalb die Behördenfinanzierung neu geregelt werden muss. Heute beträgt die Abgeltung der kantonalen Behördenorganisation durch die Einwohnergemeinden 0.055 Steuereinheiten. Neu soll sie dauerhaft auf 0.050 Steuereinheiten reduziert werden. Der entsprechende Verordnungsnachtrag wird dem Kantonsrat gleichzeitig mit dem Evaluationsbericht zur Behandlung vorgelegt.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

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20-27_MM_RR_KR_Evaluationsbericht_KESR.pdf Download 0 20-27_MM_RR_KR_Evaluationsbericht_KESR.pdf
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