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Regierungsrat schlägt Anpassungen der Anstellungsbedingungen von Lehrpersonen vor

9. Januar 2020
Der Regierungsrat hat eine Anpassung der Lehrpersonenverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Kernelemente sind die Anhebung der Funktionsstufe von Kindergartenlehrpersonen, eine Reduktion der Altersentlastung sowie die Schaffung von Klassenpools zur Unterstützung von Lehrpersonen in schwierigen Klassensituationen. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte April 2020.

Als Folgearbeit der sogenannten BiG-Motion, welche der Kantonsrat im Juni 2018 beraten hat, überprüfte das Bildungs- und Kulturdepartement in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Lehrpersonenverbänden die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen. Die in einem mehrstufigen Prozess erarbeiteten Massnahmenvorschläge sind auf unterschiedlicher Ebene umzusetzen. Die vorliegende Anpassung der Lehrpersonenverordnung beinhaltet die durch den Kantonsrat zu erlassenden Massnahmen.

Als erste Massnahme sollen die Kindergartenlehrpersonen eine Funktionsstufe angehoben und den Lehrpersonen der Primarschule gleichgestellt werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass seit der Einführung der Pädagogischen Hochschulen die Kindergartenlehrpersonen die gleiche Ausbildung durchlaufen wie die Primarlehrpersonen.

Als zweite Massnahme soll die Altersentlastung der Lehrpersonen reduziert und somit der Altersentlastung der Lehrpersonen anderer Kantone und der Verwaltungsangestellten angeglichen werden.

In der Summe fällt die Umsetzung dieser beiden Massnahmen bei den Gemeinden praktisch kostenneutral aus. Die Kosten für den Kanton reduzieren sich um rund 90 000 Franken.

Mit der dritten Massnahme soll in der Lehrpersonenverordnung ein sogenannter Klassenpool geschaffen werden. Dieser gibt den Schulleitungen der Volksschulen die Möglichkeit, für schwierige Klassensituationen gezielt und zeitlich begrenzt zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Damit sollen insbesondere die Klassenlehrpersonen in ihrer Aufgabe unterstützt werden. Verschiedene Gemeinden kennen bereits ähnliche Instrumente, die in den Klassenpool überführt werden können. Der zusätzliche finanzielle Aufwand bemisst sich einerseits an der Anzahl Klassen pro Gemeinde und andererseits daran, wie viele bereits bestehende Ressourcen in den Klassenpool überführt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis Mitte April 2020. Am Mittwoch, 22. Januar 2020 um 17.30 Uhr findet im Mehrzwecksaal der Kantonsschule eine Informationsveranstaltung zur Vernehmlassungseröffnung statt.

Link: Vernehmlassungsunterlagen Nachtrag Lehrpersonenverordnung

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20-04_MM_RR_VL_Nachtrag_Lehrpersonenverordnung.pdf Download 0 20-04_MM_RR_VL_Nachtrag_Lehrpersonenverordnung.pdf
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