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Regierungsrat schlägt Leistungssportförderung durch Swisslos-Mittel vor

9. Januar 2020
Der Regierungsrat hat Erläuterungen des Bildungs- und Kulturdepartements zur Erfüllung der Motion Leistungssport und die darin vorgeschlagene Änderung des Sportförderungsgesetzes zur Vernehmlassung verabschiedet. Obwaldner Leistungssportlerinnen und Leistungssportler sollen Unterstützungsbeiträge aus dem Swisslos-Fonds erhalten. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte März 2020.

Die am 29. Juni 2018 von Kantonsrätin Cornelia Kaufmann-Hurschler, Engelberg, eingereichte Motion mit dem Titel „Förderung von Leistungssportlern im Kanton Obwalden“ wurde vom Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrats am 17. Dezember 2018 angenommen.

In Erfüllung des Motionsauftrags schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine entsprechende Ergänzung im Sportförderungsgesetz vor. Gemäss Christian Schäli, Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements, übernimmt der Leistungssport eine wichtige Vorbildfunktion: „Wenn einer Leistungssportlerin oder einem Leistungssportler der Durchbruch gelingt, wie das in der Vergangenheit in Obwalden immer wieder mal der Fall war, so ist das letztlich auch eine Wertschöpfung für den Kanton Obwalden.“

Die Beiträge an die Leistungssportförderung sollen aus dem Swisslos-Fonds fliessen; somit wird der Kanton durch die Leistungssportförderung finanziell nicht zusätzlich belastet. Für Sportlerinnen und Sportler aus einer olympischen Sportart kann, wie in der Motion gefordert, ein Beitrag von maximal 12 000 Franken pro Person und Jahr und für nicht-olympische oder paralympische Sportarten ein Maximalbeitrag von 6 000 Franken pro Person und Jahr ausgerichtet werden. Wiederkehrende Förderungen sollen möglich sein. Gestützt auf die neue gesetzliche Grundlage im Sportförderungsgesetz können in der Folge auch die Vollzugsrichtlinien über Sportbeiträge aus dem Swisslos-Fonds ergänzt und angepasst werden. Das Bildungs- und Kulturdepartement schätzt die jährlichen Aufwendungen auf 70 000 Franken pro Jahr.

Die Vernehmlassung dauert bis Mitte März 2020. Am Mittwoch, 22. Januar 2020 um 17.30 Uhr findet im Mehrzwecksaal der Kantonsschule eine Informationsveranstaltung zur Vernehmlassungseröffnung statt.

Link: Vernehmlassungsunterlagen Nachtrag Sportförderungsgesetz

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20-05_MM_RR_VL_Nachtrag_Sportfoerderungsgesetz.pdf Download 0 20-05_MM_RR_VL_Nachtrag_Sportfoerderungsgesetz.pdf
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