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Energie-Förderprogramm 2020: Kanton animiert Hauseigentümer zum Umstieg auf erneuerbare Energien

8. Januar 2020
Der Regierungsrat hat das Förderprogramm 2020 für Energieeffizienz und die Anwendung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich verabschiedet. Zusammen mit den Mitteln aus der CO2-Abgabe stehen insgesamt 0,94 Millionen Franken zur Verfügung.

Die Fördermittel fallen ähnlich wie im Jahr 2019 aus. Mit der kontinuierlichen Fortsetzung des erfolgreichen Förderprogramms, welches in der Vergangenheit aufgrund der grossen Nachfrage teilweise bereits frühzeitig ausgeschöpft wurde, wird die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele unterstützt.

Das Förderprogramm 2020 bleibt im Grundsatz fast identisch mit dem Förderprogramm 2019 und weist lediglich zwei inhaltliche Anpassungen auf, um den zielgerichteten Mitteleinsatz zu verstärken. Durch die Aufnahme der Impulsberatung „erneuerbar Heizen“ im Förderprogramm 2020 beabsichtigt der Kanton, die Gebäudeeigentümer zum Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien zu animieren. Zudem sollen die Vorgaben für die energetische Sanierung grosser Flachdächer, welche unverhältnismässig viele Fördergelder abschöpfen, verschärft werden. Neben strengeren Vorgaben (Senkung des U-Werts) wird der Fördersatz hierbei von 60 Franken auf 40 Franken pro Quadratmeter gesenkt. Gleichzeitig wird eine Plafonierung bei maximal 100 000 Franken Förderbeitrag pro Gesuch vorgesehen.

Die bisherigen Instrumente der kantonalen Förderung in den Bereichen Gebäudehülle, Haustechnik und Energieberatung werden beibehalten.

Weiterhin gefördert werden Einzelbauteilsanierungen, Gesamtsanierungen, hocheffiziente MINERGIE-P Neubauten, der Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien, der Einsatz von Holzenergie und Sonnenkollektoren sowie die kantonale Energieberatung. Die energetische Betriebsoptimierung und das Beratungsangebot mit dem „Gebäudeenergieausweis der Kantone“ GEAK Plus bleibt ebenfalls erhalten. Weitere kleine Anpassungen gegenüber dem Förderprogramm 2019 sind formeller Natur.

Das Fördermodell 2020 ist inhaltlich mit den Zentralschweizer Kantonen, insbesondere mit den Kantonen Nidwalden und Uri, abgestimmt.

Die Fördergesuche müssen elektronisch über ein Webportal erfasst werden:

https://portal.dasgebaeudeprogramm.ch

Detaillierte Auskünfte zum Ablauf der Energieberatung und zum Fördermodell erteilt die Energiefachstelle des Kantons, Hoch- und Tiefbauamt, Abteilung Hochbau und Energie, Telefon 041 666 64 24.

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20-02_MM_RR_Energieforderprogramm_2020.pdf Download 0 20-02_MM_RR_Energieforderprogramm_2020.pdf
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