Öffentliche Auflage der Schutz- und Nutzungsplanungen Auen Laui und Steinibach
Die 79 Hektaren grosse Aue Laui liegt in der Gemeinde Giswil zwischen den Ortsteilen Grossteil und Kleinteil. Ihr tiefster Punkt befindet sich auf 495, der höchste auf 720 Metern über Meer. Abgesehen von den offenen Kies- und Wasserflächen der Laui ist die Aue grösstenteils bewaldet. Am Sarnersee im Grenzgebiet Giswil-Sarnen befindet sich die 31 ha grosse Aue Steinibach. Sie weist eine vergleichbare Vegetation auf wie die Aue Laui und erstreckt sich von 470 bis 520 Metern über Meer.
Beide Auen bilden Lebensraum für zahlreiche bedrohte einheimische Tier- und Pflanzenarten, weshalb sie der Bund 1992 ins Inventar der Auen von nationaler Bedeutung aufgenommen hat. Die Gebiete stehen unter Schutz und sind gemäss der nationalen Auenverordnung ungeschmälert zu erhalten. Der Kanton hat von Gesetzes wegen für die Konkretisierung der Schutzziele zu sorgen. Er muss zweckmässige Schutz- und Unterhaltsmassnahmen treffen und durchsetzen.
Der Kanton erfüllt diesen gesetzlichen Auftrag, in dem er für das betroffene Gebiet eine Schutz- und Nutzungsplanung erstellt, die letztlich vom Kantonsrat genehmigt werden muss. Im Jahr 2014 wurde je eine Schutz- und Nutzungsplanung für die beiden Auen öffentlich aufgelegt. Im Rahmen des Auflageverfahrens wurden über 250 Einsprachen eingereicht, worauf der Regierungsrat die weitere Bearbeitung sistierte. Einer im Kantonsrat eingereichten Motion folgend, beantragte der Regierungsrat beim Bund im Herbst 2015 die Entlassung der beiden Objekte Laui und Steinibach aus dem Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung.
Der Bundesrat lehnte das Gesuch im Herbst 2017 ab, worauf der Kanton unter Einbezug der interessierten und beteiligten Akteure (Motionäre, Standortgemeinden, Grundeigentümer, Interessengruppen) neue Fassungen der Schutz- und Nutzungsplanungen für die beiden Auen erarbeitete und dazu im Frühjahr 2019 eine öffentliche Anhörung durchführte.
Die neuen Schutz- und Nutzungsplanungen sind grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Insbesondere bei der Ausscheidung der Pufferzonen hat der Kanton den vorhandenen Spielraum konsequent zugunsten der Landwirtschaft ausgenutzt. Mehrere Anliegen aus der Anhörung konnten in die Auflagefassungen übernommen werden. Der Regierungsrat beurteilt die nun vorliegenden Schutz- und Nutzungsplanungen als zielgerichtet und angemessen. Im Sinne einer Kompromisslösung stimmen sie die Interessen der Natur, der Grundeigentümer, der Gemeinden, der Bewirtschafter und der interessierten Organisationen bestmöglich und gesetzeskonform aufeinander ab. Sie bieten die Gelegenheit, die langjährig diskutierte Auen-Thematik einvernehmlich zu regeln.
Die öffentliche Auflage der Schutz- und Nutzungsplanungen, bestehend aus je einem Schutzplan und einem Reglement, findet vom 10. Januar bis 10. Februar 2020 statt. Die Unterlagen sind auf den Gemeindekanzleien Giswil und Sarnen einsehbar und ebenfalls auf der Kantonswebseite aufgeschaltet unter:
Link: Unterlagen Auflage Schutz- und Nutzungsplanungen Auen Laui und Steinibach
Zugehörige Objekte
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