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Unternehmenssteuern: Obwalden erhält eine attraktive Ausgestaltung der Patentbox

28. November 2019
Die Obwaldner Stimmbevölkerung hat am 22. September 2019 dem Nachtrag zum Steuergesetz zugestimmt. Ein Teil dieser Vorlage ist die Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) des Bundes, welche die Einführung der sogenannten Patentbox vorsieht. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen.

Bei der Patentbox handelt es sich um ein steuerliches Instrument für Unternehmen. Der Gewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten wird vom übrigen Gewinn getrennt und tiefer besteuert. Im Kanton Obwalden ist diese Entlastung auf die maximal zugelassenen 90 Prozent festgesetzt. Damit wird die erfolgreiche Steuerstrategie konsequent gestärkt.

Die Patentbox ist insbesondere für Unternehmen mit einem hohen Anteil an Forschung und Entwicklung interessant. Aktuell dürften sich erst wenige in Obwalden ansässige Unternehmen für die Patentbox qualifizieren. Mit der auch im Vergleich zu anderen Kantonen attraktiven Ausgestaltung verfolgt der Regierungsrat das Ziel, neue Unternehmen aus diesem Bereich anzusiedeln.

Die Einführung der Patentbox per 1. Januar 2020 ist für die Kantone obligatorisch und wurde vom schweizerischen Stimmvolk am 19. Mai 2019 beschlossen. Sie ist eine Begleitmassnahme zur Abschaffung der bisherigen speziellen Steuerregeln für kantonale Statusgesellschaften und trägt dazu bei, dass die Schweiz ein interessanter Unternehmensstandort bleibt. Patentboxen sind in Europa weit verbreitet, verschiedene Staaten kennen bereits entsprechende Ermässigungen.

weiterführende Informationen: Ausführungsbestimmungen über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten

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