Kopfzeile

Inhalt

Parkplatzbewirtschaftung: Neue Tarifstruktur

7. November 2019
Der Regierungsrat hat überarbeitete Ausführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung der kantonalen Parkplätze erlassen. Die Gebühren werden im Vergleich zur früheren Vorlage tiefer angesetzt und nur tagsüber erhoben. An Wochenenden gilt neu ein Niedertarif. Die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung erfolgt im Frühjahr 2020.

Beinahe alle Kantone erheben heute Gebühren für die Benützung ihrer Parkplätze. Auf Basis der Strassenverordnung erliess der Regierungsrat im Frühjahr 2019 Ausführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung der rund 400 kantonseigenen oder angemieteten Parkplätze. Tarifhöhe und -ausgestaltung stiessen auf breite Kritik. Deshalb hat der Regierungsrat diese Vorgaben im September 2019 aufgehoben und eine überarbeitete Fassung der Ausführungsbestimmungen beschlossen.

Neu ist dabei insbesondere die Tarifgestaltung, welche die Anliegen von Sportvereinen und Parkplatzbenutzern in den Abendstunden sowie an Wochenenden berücksichtigt:

  • An Werktagen sind die Parkplätze des Kantons für extern Berechtigte neu von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr kostenpflichtig (gemäss vorheriger Fassung von 00:00 bis 24:00 Uhr). Der Tarif für das Parkieren während 3 bis 6 Stunden wird reduziert und für das Parkieren ab der 7. Stunde einheitlich auf Fr. 1.50 pro Stunde festgelegt (gemäss vorheriger Fassung Fr. 3.00 pro Stunde).
  • An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gilt neu ein Niedertarif (Fr.0.50 pro Stunde, Tagespauschale Fr. 6.00).
  • Nachts ist das Parkieren von 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr gebührenfrei.
  • Die maximale Parkdauer ist auf 48 Stunden beschränkt.

Gemäss den neuen Ausführungsbestimmungen sind Motorräder, Leicht-, Klein- und dreiräderige Motorfahrzeuge sowie Motorfahrräder von der Parkgebühr befreit. Gehbehinderte Personen und Personen, die eine gehbehinderte Person begleiten, können auf den dafür vorgesehenen Parkfeldern ebenfalls gebührenfrei parkieren, wenn sie über eine Parkkarte für behinderte Personen verfügen.

Die Parkplatzbewirtschaftung gehört zum Massnahmenpaket der Finanzstrategie 2027+. Der Regierungsrat geht davon aus, dass auch mit den moderateren Gebühren das Ziel, Nettoerträge von mindestens 150 000 Franken pro Jahr zu erwirtschaften, erreicht werden kann. Nebst den finanziellen Erträgen soll aber auch die Verfügbarkeit der Parkplätze auf den kantonalen Liegenschaften für Mitarbeitende und Kunden/Besucher der Verwaltung verbessert und eine Lenkungswirkung (vermehrte Nutzung des öffentlichen Verkehrs oder Velos) erzielt werden.

Bei der Ausgestaltung der Parkplatzbewirtschaftung achtet der Kanton auf tiefe Betriebskosten. Ein wichtiges Element ist der Einsatz digitaler Mittel. So wird die Bezahlung nicht nur mit Bargeld, sondern auch per Smartphone mit entsprechenden Apps oder TWINT möglich sein.

Die Einführung der Parkplatzbewirtschaftung erfolgt im Frühjahr 2020. Die entsprechenden Vorarbeiten (bauliche Massnahmen Beschaffung Parkuhren, Signalisation etc.) sind im Gang.

Tarife Parkplatzbewirtschaftung

Zugehörige Objekte

Name
19-58_MM_RR_AB_Parkplatzbewirtschaftung.pdf Download 0 19-58_MM_RR_AB_Parkplatzbewirtschaftung.pdf
AB_Parkplatzbewirtschaftung.pdf Download 1 AB_Parkplatzbewirtschaftung.pdf
Auf Social Media teilen