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Gemeindeversammlung Alpnach: Regierungsrat weist Abstimmungsbeschwerde ab

30. Oktober 2019
Die Alpnacher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können am 12. November 2019 über das Geschäft „Initiative Fussgängersteg Hofmättelistrasse“ befinden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Abstimmungsbeschwerde abgewiesen.

Bei der Gemeinde Alpnach ist im Januar 2019 die Initiative „Fussgängersteg Hofmättelistrasse“ eingereicht worden. Im Zusammenhang mit dem Projekt Vollanschluss N8 Alpnach Süd und der daraus resultierenden Verkehrsverlagerung fordert das Initiativkomitee aus Sicherheitsgründen die Planung einer Fussgängerüberführung über die Hofmättelistrasse. Der Gemeinderat Alpnach hat die Initiative im Juni 2019 für gültig erklärt und deren Behandlung auf die Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom 12. November 2019 gesetzt.

Im Vorfeld der Einwohnergemeindeversammlung hat das Initiativkomitee, bestehend aus drei, der CVP-Alpnach zugehörigen Stimmberechtigten, beim Regierungsrat fristgerecht eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Es kritisiert die Formulierung der Abstimmungsfrage sowie die Information des Gemeinderats in der Einladung und fordert die Streichung des Geschäfts von der Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom 12. November 2019. Die Abstimmungsfrage sei stattdessen neu zu formulieren und das Geschäft der Stimmbevölkerung innert sechs Monaten neu vorzulegen.

Der Regierungsrat weist die Abstimmungsbeschwerde ab. Eine Einschränkung der freien Willensbildung oder der unverfälschten Stimmabgabe ist für den Regierungsrat nicht erkennbar. Die Alpnacher Stimmbevölkerung entscheidet im Rahmen der Gemeindeversammlung über das Geschäft. Im Gegensatz zu einer Urnenabstimmung findet direkt vor der Abstimmung eine Diskussion statt. Der Regierungsrat erachtet die Formulierung der Abstimmungsfrage als unglücklich gewählt, er weist allerdings darauf hin, dass diese Unsicherheit vor der Abstimmung ausgeräumt werden kann. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, spätestens eine Woche vor der Versammlung Änderungsanträge (z.B. eine umformulierte Abstimmungsfrage) bei der Gemeinde einzureichen.

Die Kritik an der Information des Gemeinderats weist der Regierungsrat als unbegründet zurück. Es ist die Aufgabe des Gemeinderats, die Auswirkungen einer Initiative zu klären und darüber zu informieren. Der Regierungsrat erkennt keine Anzeichen für fehlerhafte Informationen. Die Beschwerdeführer machen auch keine konkreten Informationsmängel geltend. Aus Sicht des Regierungsrats liegt somit keine unzulässige Beeinflussung der Abstimmung vor.

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