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Bericht Leitungskataster Schweiz: Stellungnahme des Regierungsrats

18. September 2019
Der Regierungsrat begrüsst im Grundsatz einen schweizweiten Kataster der unterirdisch angelegten Leitungen, sofern die Kantone ebenso wie die Gemeinden bei sämtlichen Arbeitsschritten frühzeitig einbezogen werden und sich der Bund mit mindestens 50 Prozent an den Kosten für die Erfüllung dieser Verbundaufgabe beteiligt.

Über eine Gesamtlänge von rund 550 000 Kilometern verlaufen heute in der Schweiz Wasser-, Abwasser-, Gas-, Fernwärme-, Strom- oder Kommunikationsleitungen unter der Erdoberfläche. Landesweit harmonisierte Daten dazu, sogenannte Leitungskatasterdaten, existieren bislang nicht. Dies im Gegensatz zum Kanton Obwalden, wo bereits heute ein sehr detaillierter Leitungskataster im Einsatz steht, der auch rege genutzt wird.

Mit Blick auf künftige Herausforderungen (z.B. Raumplanung, Umsetzung Energiestrategie), aber auch aufgrund entsprechender parlamentarischer Vorstösse erachtet der Bund die Etablierung eines schweizweiten Leitungskatasters als notwendig. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS hat deshalb den „Bericht Leitungskataster Schweiz“ erstellt und den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet.

In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat fest, dass ein schweizweiter Leitungskataster und damit eine einheitliche und koordinierte Übersicht der unterirdischen Leitungen die Planungssicherheit erhöht, was wiederum volkswirtschaftlichen Nutzen generiert. Der Regierungsrat begrüsst deshalb die Stossrichtung des Berichts.

Gleichzeitig hält er fest, dass der Kanton Obwalden bereits über einen sehr detaillierten Leitungskataster verfügt, dessen Lücken mit kantonalen Mitteln (Anpassungen der kantonalen Rechtsgrundlagen) begegnet werden kann. Weil die Informationen des Leitungskatasters in der Regel nur lokal benötigt werden, ist aus Sicht des Kantons Obwalden ein schweizweiter Leitungskataster nicht zwingend nötig. Der Regierungsrat knüpft seine Unterstützung für das nationale Vorhaben denn auch an mehrere Bedingungen. Die Umsetzungsplanung und Etappierung muss in einem finanzpolitisch umsichtigen Vorgehen erfolgen. Der Bund muss mindestens 50 Prozent der Kosten übernehmen. Er hat nicht nur die Kosten für die von ihm verursachten Mehraufwände alleine zu tragen, sondern ebenso einen zumindest hälftigen Anteil der Verbundaufgaben. Der Bundesbeitrag muss sich nach den Grundsätzen des NFA richten. Die Finanzierung soll auf der Grundlage von Global- oder Pauschalbeiträgen erfolgen, welche sich an Leistungszielen orientieren und vertraglich vereinbart sind. Schliesslich ist es unabdingbar, dass die Kantone und Gemeinden bei sämtlichen Vorbereitungsarbeiten, sei es die Finanzierung oder die Gesetzgebung, frühzeitig einbezogen werden.

weiterführende Informationen: Stellungnahme des Regierungsrats

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19-51_MM_RR_Stn_Bericht_Leitungskataster.pdf Download 0 19-51_MM_RR_Stn_Bericht_Leitungskataster.pdf
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