Abstimmung „Nachtrag Finanzhaushaltsgesetz“: Etappenziel erreicht
Mit einem Ja-Stimmenanteil von 64 Prozent hat die Obwaldner Stimmbevölkerung am 19. Mai 2019 einen Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz gutgeheissen. Die Abstimmung war notwendig geworden, nachdem gegen den vom Kantonsrat im Dezember 2018 erlassenen Nachtrag das Referendum eingereicht worden war.
Die mit dem Abstimmungsentscheid angenommene Änderung der Abschreibungssätze sowie die Einmalabschreibungen reduzieren den aktuellen Druck auf die Erfolgsrechnung. Mit ihrem Ja haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einen wegweisenden Entscheid in Richtung einer ausgeglichenen Staatsrechnung gefällt.
In den kommenden Wochen entscheidet der Kantonsrat über den Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (IPV-Vorlage), die Teilrevision des Steuergesetzes sowie die Beteiligung der Einwohnergemeinden am Nationalen Finanzausgleich. Dabei handelt es sich um weitere wichtige Vorlagen, die alle notwendig sind für eine stabile Zukunft des Kantons. Die Steuervorlage wird am 22. September 2019 der Bevölkerung vorgelegt. „Für den Kanton Obwalden ist es entscheidend, dass auch diese Geschäfte im politischen Prozess erfolgreich sind. Parallel dazu führt der Regierungsrat die Gespräche mit den Einwohnergemeinden weiter, um die Finanzierung der Aufgaben besser ins Gleichgewicht zu bringen. Nur mit Annahme all dieser Vorlagen bleibt die Attraktivität Obwaldens als Wohn- und Wirtschaftsstandort aufrechterhalten und der Kanton erhält den wichtigen finanziellen Handlungsspielraum für künftige Investitionen und Generationen zurück“, sagt Landammann Christoph Amstad.
Zugehörige Objekte
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