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Totalevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder: Stellungnahme des Regierungsrats

18. März 2019
Der Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung der Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder. Gleichzeitig fordert er rasch Begriffsklärungen in zentralen Bereichen und wehrt sich gegen neu vorgesehene Kontrollfunktionen.

Bund und Kantone sind gemäss Verfassung beauftragt, Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu schonen und zu erhalten. Konkret verpflichtet das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz den Bundesrat, Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung zu erstellen. Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) umfasst aktuell 1 274 Objekte. Im ISOS Obwalden sind acht Obwaldner Ortsbilder von nationaler Bedeutung enthalten (Sachseln, Sarnen, Lungern, Flüeli-Ranft [Sachseln], Kirchhofen [Sarnen], Obsee [Lungern], Ramersberg [Sarnen], Rudenz [Giswil]). Es wurde 1981 vom Bundesrat in Kraft gesetzt. In der Richtplanung 1987 hat der Kanton den Obwaldner Gemeinden vorgeschrieben, überall dort, wo die Inventarisierung Ortsbilder von nationaler oder regionaler Bedeutung ergeben hatte, im Rahmen der Nutzungsplanung Ortsbildschutzzonen vorzusehen. Bei den Ortsbildern von lokaler Bedeutung wurde dies lediglich empfohlen. Knapp 30 Jahre später lassen sich die Resultate dieses Richtungsentscheids sehen: Obwalden verfügt mehrheitlich über intakte und für die Bevölkerung wie auch den Tourismus attraktive historische Ortsbilder, die wesentlich zum positiven Image des Kantons beitragen.

Zentrale Begriffe müssen dringend geklärt werden
In seiner Stellungnahme zur Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (VISOS) unterstreicht der Regierungsrat denn auch die Bedeutung des Bundesinventar ISOS für das baukulturelle Erbe der Schweiz und begrüsst die Stossrichtung der Vorlage: Die grundlegende Überprüfung einer derart bedeutenden Planungsgrundlage ist nach einer Laufzeit von über 30 Jahren durchaus angezeigt. Dennoch kritisiert der Regierungsrat den Zeitpunkt der Vernehmlassung. Schlüsselbegriffe wie „Bundesaufgabe“ oder „nationales Interesse“ sind nicht eindeutig definiert. Bei Bauvorhaben in einem ISOS-Bereich ist es für Bauwillige ebenso wie für die Behörden heute beispielsweise nahezu unmöglich, zu entscheiden, ob das Bauvorhaben „Bundesinteressen“ tangiert oder nicht. Diese Unsicherheit hat in Obwalden in Einzelfällen dazu geführt, dass jahrelang in die falsche Richtung geplant oder vor Gerichten gestritten wurde. Der Regierungsrat fordert den Bund deswegen auf, aktiv auf die Kantone zuzugehen und dringlich die nötige Klarheit zu schaffen.

Vereinheitlichung der Methodik erhöht Transparenz
Der Regierungsrat unterstützt die angestrebte Vereinheitlichung der Methodik, weil sie die Anwendung des Bundesinventars vereinheitlicht und die Transparenz erhöht. Planungs- und Rechtssicherheit sind wichtige Voraussetzungen, um effiziente bauliche Entwicklungen und Investitionen zu ermöglichen. Die revidierte Verordnung leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.

Keine neue Daueraufgabe für Kantone
Die in der totalrevidierten Verordnung neu vorgesehene Kontrollfunktion (Art. 11) lehnt der der Regierungsrat hingegen ab. Diese Bestimmung verlangt, dass der Kanton die Wiederherstellung der Ortsbilder im Sinne des ISOS als Daueraufgabe aktiv bewirtschaftet. Aus Gründen der Besitzstandesgarantie sowie des Ressourceneinsatzes ist eine solche Bestimmung abzulehnen.

Link: Stellungnahme des Regierungsrats

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19-18_MM_RR_Stn_VISOS.pdf Download 0 19-18_MM_RR_Stn_VISOS.pdf
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