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Referendum gegen Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz

22. Januar 2019
Der Regierungsrat hat Kenntnis von der Einreichung eines Referendumsbegehrens gegen den vom Kantonsrat am 17. Dezember 2018 erlassenen Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz genommen. Die notwendige Volksabstimmung erfolgt am 19. Mai 2019. Wie die deutliche Mehrheit des Kantonsrats spricht sich auch der Regierungsrat für den Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz aus.

Das am 21. Januar 2019 von Peter Zwicky, Sarnen, eingereichte Referendumsbegehren ist von 120 Personen unterzeichnet. Die Staatskanzlei hat bei den Gemeinden die Beglaubigung der Unterschriften in Auftrag gegeben. Beim fakultativen Gesetzesreferendum beträgt das verfassungsmässige Quorum 100 gültige Unterschriften. Die Volksabstimmung über das Referendumsbegehren wird vom Regierungsrat auf den 19. Mai 2019 in Aussicht genommen.

Gleichzeitig hat Peter Zwicky eine Volksmotion eingereicht. Die Staatskanzlei hat sie der Ratsleitung des Kantonsrats zur weiteren Behandlung übergeben.

Regierungsrat lehnt Referendumsbegehren ab
Der Kantonsrat hat den Nachtrag zum Finanzhaushaltgesetz am 17. Dezember 2018 mit 37 Stimmen zu 9 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) gutgeheissen. Hauptinhalte sind die Anpassung der Abschreibungssätze an die tatsächliche Lebensdauer der Investitionen, eine Reduktion des Eigenkapitals des Kantons mit einer einmaligen Abschreibung des Verwaltungsvermögens in der Höhe von rund 80 Millionen Franken sowie eine Anpassung des Selbstfinanzierungsgrads (Schuldenbegrenzung) für ein Jahr. Der nun bekämpfte Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz ist eine zentrale Massnahme zur nachhaltigen Stabilisierung des kantonalen Finanzhaushalts. Der Regierungsrat lehnt das Referendumsbegehren ab und wird der Bevölkerung empfehlen, dem Nachtrag zum Finanzhaushaltgesetz an der Urne zuzustimmen.

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