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Regierungsrat schafft Rechtsmittelmöglichkeit gegen Entscheide des Härtefall-Expertengremiums

26. Mai 2021
Ein fünfköpfiges Expertengremium beurteilt im Kanton Obwalden die Härtefallgesuche der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen. Nun schafft der Regierungsrat eine Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheide des Expertengremiums.

Für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Unternehmen stehen im Kanton Obwalden maximal 24 Millionen Franken zur Verfügung. Beurteilt werden die Gesuche von einem vom Regierungsrat eingesetzten fünfköpfigen Expertengremium unter dem Vorsitz von Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler. Da die Frist des fakultativen Referendums gegen den Kantonsratsbeschluss vom 1. April 2021 verstrichen ist, konnten bis Ende der vergangenen Woche nochmals Härtefallfinanzhilfen im Umfang von insgesamt rund 9,5 Millionen Franken ausbezahlt werden.

Die Härtefallmassnahmen von Bund und Kanton wurden zunächst als Unterstützung einzelner Firmen in besonderen Notlagen entworfen. Im Kanton Obwalden standen bisher vor allem die konkreten Hilfeleistungen an die betroffenen Unternehmen im Vordergrund. Die beschränkten personellen Mittel innerhalb der kantonalen Verwaltung wurden deshalb prioritär auf den Aufbau des Hilfsprogramms und den Beurteilungsprozess inklusive rasche Auszahlung der Härtefallhilfen fokussiert.

Weil aus dem Härtefallprogramm mittlerweile ein umfassend geregeltes Instrument mit Massenverfahren und hohem Auszahlungsvolumen geworden ist, ist es aus Sicht des Regierungsrats mit Blick auf die Rechtsweggarantie und auf einen Entscheid des Bundesgerichts vom 24. März 2021 nicht mehr vertretbar, kein Rechtsmittel gegen Entscheide des Expertengremiums vorzusehen. Er hat deshalb beschlossen, dass Unternehmen neu innert 10 Tagen nach Erhalt des Entscheids eine anfechtbare Verfügung des Expertengremiums verlangen können. Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat erhoben werden. Gesuchsteller, die bereits einen abschliessenden Entscheid erhalten haben, können bis am Mittwoch, 16. Juni 2021, ebenfalls eine anfechtbare Verfügung verlangen.

"Rückfragen der Unternehmen zu Entscheiden wurden bereits bisher zeitnah beantwortet und in Einzelfällen ist man aufgrund neuer Tatsachen auf den Entscheid zurückgekommen. In Ergänzung zu dieser niederschwelligen Wiedererwägungsmöglichkeit erlaubt die Schaffung der Beschwerdemöglichkeit den betroffenen Unternehmen nun aber, den Entscheid des Expertengremiums durch den Regierungsrat als oberste Verwaltungsbehörde überprüfen zu lassen", erklärt Landstatthalter Daniel Wyler.

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