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Regierungsrat lanciert Härtefallprogramm

2. Dezember 2020
Der Regierungsrat will sich an den Härtefallmassnahmen des Bundes beteiligen. Die Unterstützungsleistungen sollen Unternehmen zu Gute kommen, die von der Covid-19-Pandemie besonders betroffen sind und die Härtefallbedingungen erfüllen. Sie sollen Unterstützung in Form von rückzahlbaren Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträgen beantragen können. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen entsprechenden Rahmenkredit.

Gestützt auf das Covid-19-Gesetz lanciert der Bund ein Härtefallprogramm zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind und durch die bisherigen Unterstützungsmassnahmen nicht oder nicht ausreichend erfasst wurden. Dazu zählen die Event-, Reise- und Tourismusbranche sowie Schausteller. Für Transportunternehmungen, die touristisch orientierte Linien betreiben, sieht das Personenbeförderungsgesetz des Bundes eine Möglichkeit zur Abfederung von Einbussen vor.

Damit das Härtefallprogramm in Obwalden möglichst rasch angewendet werden kann, hat der Regierungsrat parallel zum Bund den Realisierungsprozess auf kantonaler Ebene angestossen. Mit Art. 35 der Kantonsverfassung sowie Art. 3 des Gesetzes über die regionale Wirtschaftspolitik bestehen Grundlagen für die kantonale Härtefallregelung. Die exakte Ausgestaltung auf gesetzgeberischer Ebene wird nun vorbereitet.

Gemäss Verordnung des Bundes ist die Beteiligung der Kantone an der finanziellen Hilfe eine unabdingbare Voraussetzung. Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat für die Sitzung vom 28. Januar 2021 deshalb einen Rahmenkredit für das kantonale Härtefallprogramm vorlegen. Das Ziel des Regierungsrats besteht darin, im Februar 2021 erste Gesuche bearbeiten zu können. Wie hoch der Rahmenkredit ausfallen wird, ist aktuell noch intern in Abklärung. Der Bundesanteil ist abhängig von der Höhe des Kantonsbeitrags. Maximal stehen dem Kanton Obwalden 0,4 Prozent der Gesamtsumme des Bundes zur Verfügung. Der maximale Beitrag wird vom Bundesparlament in der Dezembersession festgelegt und verabschiedet.

Der Regierungsrat plant eine Aufteilung der Unterstützungsgelder in Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträge: „Im Gegensatz zu den Unterstützungsmassnahmen im Frühjahr, welche auf eine Sicherstellung der Liquidität fokussierten, verfolgen wir mit dem Härtefallprogramm das primäre Ziel, Arbeitsplätze in Unternehmen zu sichern, die vor der Pandemie profitabel und überlebensfähig waren“, erklärt Landstatthalter Daniel Wyler: „Dieser Substanzerhalt ist volkswirtschaftlich von erheblicher Bedeutung.“

Die Mindestvoraussetzungen für einen Härtefall sind in der Verordnung des Bundes festgelegt: Der Jahresumsatz eines Unternehmens muss in den Jahren 2018 und 2019 mindestens je 100 000 Franken betragen haben und nun unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegen, wobei die ganze Vermögens- und Kapitalsituation zu berücksichtigen ist. Diesem Aspekt wird bei der Gesuchsprüfung besondere Bedeutung beigemessen. Für die aufwändigen Abklärungen muss der Kanton auf Fachpersonal mit betriebswirtschaftlichem und finanztechnischem Knowhow zurückgreifen. Deshalb ist der Beizug von Expertinnen und Experten ausserhalb der kantonalen Verwaltung vorgesehen.

Das Härtefallprogramm ergänzt die bisherigen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie: Zu nennen sind die Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsausfall-Entschädigung, die Covid-19-Kredite des Bundes sowie der im Frühjahr dieses Jahres ergänzend zum Bund lancierte Fonds der Obwaldner Kantonalbank.

Einen wichtigen Beitrag leistete auch der auf einer Schenkung von Eva Maria Bucher-Haefner, Sarnen, basierende Obwaldner Hilfsfonds für Härtefälle. Um kurzfristig Hilfe leisten zu können, hat das Hilfsfonds-Gremium in Absprache mit dem Regierungsrat beschlossen, die Unterstützungsaktivität ab sofort wiederaufzunehmen. Das Gesuchsformular ist auf www.ow.ch/hilfsfonds aufgeschaltet.

 

Online-Umfrage zeigt: Starke Betroffenheit in Teilbranchen – keine negativen Auswirkungen auf Lehrstellenmarkt

Der Gewerbeverband Obwalden (GVO), das Volkswirtschaftsamt und das Amt für Berufsbildung haben im November 2020 bei den Obwaldner Unternehmen eine Online-Umfrage zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie durchgeführt. Eine ähnliche Befragung fand bereits anfangs Mai dieses Jahres statt.

Die Ergebnisse zeigen: Die Obwaldner Wirtschaft ist weiterhin stark durch Covid-19 betroffen, auch wenn sich die negativen Auswirkungen nicht mehr so akut wie zu Beginn der Pandemie präsentieren. Rund 45 Prozent der befragten Betriebe beantragten im Frühjahr 2020 Kurzarbeit. Mehr als die Hälfte konnte die Kurzarbeit inzwischen wieder beenden. Ein kleiner Teil der Befragten (6 Prozent) musste aktuell die Kurzarbeit jedoch wieder beantragen. Insgesamt konnte rund ein Viertel der Befragten Unternehmen von Covid-Finanzhilfen oder Überbrückungskrediten profitieren. Fast die Hälfte der Betriebe sah sich seit dem 1. August 2020 mit dem Thema Quarantäne konfrontiert. Allerdings litt der Geschäftsbetrieb bei 90 Prozent der Befragten, die Quarantänefälle im Betrieb hatten, wenig oder gar nicht unter den Quarantänemassnahmen.

Insgesamt 40 Prozent der befragten Unternehmen stellen im Jahr 2020 einen Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr fest. 20 Prozent der Umfrageteilnehmen-den schätzen ihre Existenz in unmittelbarer Zukunft als gefährdet ein. Die Situation ist besonders bei Unternehmen der Branchen „Tourismus/Reisen“, „Events“ oder „Schaustellung (Jahrmärkte usw.)“ prekär. Rund die Hälfte der befragten Betriebe aus diesen Bereichen sieht die eigene Existenz gefährdet oder gar massiv gefährdet. Eine Härtefall-Regelung würde laut Umfrage bei rund 40 Prozent der Unternehmen in diesen von der Pandemie besonders betroffenen Wirtschafsbereichen einen Beitrag zur Existenzsicherung leisten.

Die Corona-Pandemie hatte laut Umfrage keine massgeblichen Auswirkungen auf den Lehrstellenmarkt im Kanton Obwalden. Die befragten Lehrbetriebe geben an, weiterhin im gewohnten Umfang Lernende auszubilden. Die Bewerbungssituation veränderte sich durch die Pandemie nicht massgebend. Bei einigen Betrieben gab es Einschränkungen bei der Durchführung von Schnupperlehren. Diese wurden teilweise verkürzt, reduziert oder mussten zeitlich verschoben angeboten werden, in wenigen Fällen mussten Schnupperlehren abgesagt werden.

Die Online-Umfrage wurde von 351 Obwaldner Unternehmen ausgefüllt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 26 Prozent. Die teilnehmenden Unternehmen stellen zu über 80 Prozent KMU's dar, die seit mehr als zehn Jahren auf dem Markt tätig sind. Fast die Hälfte weist eine Betriebsgrösse von bis zu fünf Beschäftigten auf. Die meisten Antworten kamen aus Unternehmen aus dem Baugewerbe, Dienstleistungssektor sowie aus dem verarbeitenden Gewerbe.

Die Resultate der Umfrage finden Sie unter: www.gewerbeverband-ow.ch/

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