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Regierungsrat präzisiert die Kontaktdatenerhebung in der Gastronomie

19. November 2020
Die Zahl der Covid-19-Neuansteckungen hat sich im Kanton Obwalden in den letzten Tagen trotz der bereits getroffenen Massnahmen auf hohem Niveau eingependelt. Damit das Contact Tracing richtig funktionieren kann, ist eine hohe Datenqualität wichtig. Der Regierungsrat hat deshalb eine Präzisierung der Kontaktdatenerhebung im Gastronomiebereich beschlossen: Betriebe müssen neu zwingend die Kontaktdaten aller Gästegruppen pro Tisch erheben.

Die Erfahrung mit der Kontaktdatenerhebung im Gastronomiebereich hat gezeigt, dass die Weisungen des Bundes unterschiedlich umgesetzt werden und die Qualität der Daten nicht in allen Betrieben zufriedenstellend ist. Der Regierungsrat hat deshalb in Präzisierung zu den Bundesvorgaben beschlossen, dass Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe verpflichtet sind, die Kontaktdaten aller Gäste zu erheben – unabhängig vom Abstand zwischen den Tischen. Bei Familien und Gruppen genügt die Erhebung der Kontaktdaten einer Person pro Tisch.

Des Weiteren müssen die Kontaktdaten nach Möglichkeit elektronisch erhoben werden. Dies verringert den Aufwand für die Gäste, für die Betreiber und für das Contact Tracing. Die Betriebe haben die Kontaktdaten pro Kalendertag in einer elektronischen Liste aufzubewahren und müssen gewährleisten, dass diese Liste dem Gesundheitsamt auf Anfrage innerhalb von zwei Stunden zugestellt werden kann. "Das Ziel dieser Massnahme ist eine möglichst einheitliche und einfache Umsetzung im Kanton. Damit das Contact Tracing richtig funktionieren kann, sind eine hohe Datenqualität und schnelle Verfügbarkeit der Kontaktangaben wichtig", sagt die zuständige Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser.

Die neue Regelung tritt am 20. November 2020 in Kraft.

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