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Coronavirus: Regierungsrat regelt Zuständigkeiten für Kontrolle und Unterstützung von Schutzkonzepten

15. Mai 2020
Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden schrittweise gelockert. Seit dem 11. Mai 2020 dürfen unter anderem alle Einkaufsläden und Märkte sowie Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Voraussetzung für die Wiedereröffnung ist die Vorlage und Umsetzung eines entsprechenden Schutzkonzepts. Der Kanton beaufsichtigt diesen Prozess und leistet gemeinsam mit den Gemeinden Unterstützung bei der praktischen Umsetzung.

Die vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichten Fallzahlen der bestätigten COVID-19-Fälle sind in den letzten Wochen erfreulicherweise deutlich gesunken und die Situation rund um das Coronavirus hat sich etwas entspannt. Der Bundesrat hat beschlossen, dass per 11. Mai 2020 alle Einkaufsläden, Restaurationsbetriebe, obligatorische Schulen sowie Museen und Bibliotheken wieder öffnen dürfen. Auch der öffentliche Verkehr wird wieder hochgefahren und Breitensport ohne Körperkontakt in Kleingruppen ist wieder erlaubt. Um den Schutz der Bevölkerung so gut wie möglich sicherzustellen, werden diese Lockerungsmassnahmen durch branchenspezifische Schutzkonzepte begleitet. Diese müssen gewährleisten, dass das Übertragungsrisiko minimiert wird und sowohl Angestellte als auch Kundinnen und Kunden adäquat geschützt werden. Die entsprechenden Konzepte müssen so ausgerichtet sein, dass sie über mehrere Monate beibehalten werden können.

Die Betreiber der Geschäfte und Einrichtungen müssen ihre Schutzkonzepte selbst anhand der Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) erarbeiten. In den Branchenverbänden bestehen dazu diverse Muster und Vorlagen. Die Konzepte müssen vor der Eröffnung bereit und allen Mitarbeitenden erläutert sein.

Eine vorgängige Genehmigung durch die Behörden ist nicht vorgesehen. Hingegen haben die Kantone die Aufgabe, die Umsetzung der Schutzkonzepte zu kontrollieren und gegebenenfalls Unterstützung zu leisten. Der Regierungsrat hat beschlossen, diese Aufgabe zentral beim kantonalen Gesundheitsamt anzusiedeln. Die Einwohnergemeinden verfügen bereits bisher über eine Zuständigkeit im Bereich des Gastgewerbes. Es erfolgen stichprobenweise Kontrollen. Diese werden von gemischten Teams (Kanton und Gemeinden) vorgenommen. Allfälliger Verbesserungsbedarf wird in Zusammenarbeit mit den einzelnen Einrichtungen besprochen und umgesetzt. Das Ziel ist es, für alle Beteiligten möglichst sinnvolle und praktisch umsetzbare Lösungen zu finden, die dem Schutz aller dienen.

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