Regierungsrat beantragt Rahmenkredite für Naturgefahrenabwehr, Waldpflege sowie Natur- und Landschaftsschutz
Hochwasserschutz, Wald, Natur- oder Landschaftsschutz sind Verbundaufgaben, die vom Bund und den Kantonen gemeinsam wahrgenommen werden. Basis dazu bilden gemeinsam erarbeitete Programmvereinbarungen, die auf konkreten Leistungszielen pro Bereich basieren und sich in der Regel über einen Zeitraum von vier Jahre erstrecken. Seit 2008 ist dieses Instrument im Einsatz. Gegenwärtig läuft die 3. Programmperiode. Sie begann 2016 und dauert noch bis Ende dieses Jahres. Der Bund hat dem Kanton Obwalden im Dezember 2018 sein finanzielles Angebot für die nächste Programmperiode 2020 bis 2024 unterbreitet, aufgeteilt in die Bereiche Schutzbauten Wald, Schutzbauten Wasser, Wald, Naturschutz, Landschaft, Wildtierschutzgebiete und Revitalisierungen. Die finanzielle Beteiligung des Kantons wird wie in den vorangehenden Programmperioden in einem Rahmenkredit zusammengefasst, der vom Kantonsrat genehmigt werden muss.
Eckwerte der neuen Programmvereinbarung
Der kantonale Rahmenkredit für die 4. Programmperiode umfasst die gemäss langfristiger Planung erforderlichen Massnahmen im Umweltbereich im ähnlichen Umfang wie in der Programmperiode 2012 bis 2015. In seiner Beantwortung der „Interpellation betreffend Unterhalt der Immobilien und der Strasseninfrastruktur sowie dem Wiederbeschaffungswert der Naturgefahrenabwehr des Kantons Obwalden“ (Geschäftsnummer 54.19.03) hat der Regierungsrat aufgezeigt, dass die gegenwärtig für den Unterhalt der Schutzbauten und Schutzwaldpflege aufgewendeten Mittel nicht ausreichen, um das Schutzniveau langfristig aufrechtzuhalten. Höhere Kantonsbeiträge beantragt der Regierungsrat deshalb namentlich in den Bereichen Schutzbauten Wald und Wasser sowie Schutzwald.
Der Kantonsrat behandelt das Geschäft voraussichtlich am 5./6. Dezember 2019. Der Vorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartements ist ermächtigt, die Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020 bis 2024 nach Rechtskraft des Kantonsratsbeschlusses für den Kanton zu unterzeichnen. Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement legt danach die zur Ausführung vorgesehenen Projekte mit den Leistungserbringern in den Bereichen Wald (Korporationen) sowie Schutzbauten Wald und Wasser (Gemeinden, Wuhrgenossenschaften) fest.
weiterführende Informationen: Geschäftsunterlagen Kantonsrat
Zugehörige Objekte
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19-56_MM_RR_KR_PGV_Umweltbereich.pdf | Download | 0 | 19-56_MM_RR_KR_PGV_Umweltbereich.pdf |