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Amtsdauerplanung 2018-2022 des Regierungsrats: Schwerpunkte der Mittelfristplanung

30. Oktober 2018
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat seine Ziele für die Amtsdauer 2018 bis 2022 als Mittelfristplanung. In 18 Leitideen sind die insgesamt 21 Schwerpunkte mit Zielen umschrieben.

Die Amtsdauerplanung bildet auf einer Zeitachse die strategischen Leitideen und politischen Ziele des Regierungsrats für die nächsten vier Jahre ab. Eingebettet in die Langfriststrategie 2022+ wird die Amtsdauerplanung jährlich durch den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan für die Umsetzung konkretisiert.

Bilanz der Amtsdauerplanung 2014 bis 2018
In der Evaluation hat sich die Schwerpunkt- und Zielsetzung der Amtsdauerplanung 2014 bis 2018 als realistisch erwiesen: 12 der 15 definierten Schwerpunkte wurden vom Regierungsrat als zumindest teilweise umgesetzt beurteilt, 16 der 21 Wirkungsziele als erreicht oder teilweise erreicht. Von den 43 in der Amtsdauerplanung 2014 bis 2018 enthaltenen Massnahmen konnten 30 ganz oder teilweise umgesetzt werden.

Neue Ziele / Leitideen
In der Amtsdauerplanung 2018 bis 2022 definiert der Regierungsrat zu 18 Leitideen insgesamt 21 Schwerpunkte in zehn Politikbereichen. Jeder Schwerpunkt ist mit Wirkungszielen versehen, denen wiederum Indikatoren zugeordnet sind, um die Zielerreichung messen zu können. Mit den Schwerpunkten setzt der Regierungsrat Prioritäten bei der Umsetzung der Langfriststrategie 2022+. Er manifestiert damit diejenigen Themen, in welchen eine Weichenstellung für die gewünschte Weiterentwicklung des Kantons in den nächsten vier Jahren erwartet.

Gesetzesauftrag und weiteres Vorgehen
Mit der Amtsdauerplanung erfüllt der Regierungsrat den gesetzlich vorgegebenen Auftrag, dem Kantonsrat im ersten Jahr einer neuen Amtsdauer seine strategischen Leitideen und Ziele zu unterbreiten. Der Kantonsrat berät das Geschäft am 5./6. Dezember 2018.

Link: Geschäftsunterlagen Kantonsrat

Zugehörige Objekte

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18-61_MM_RR_Amtsdauerplanung_2018-22.pdf Download 0 18-61_MM_RR_Amtsdauerplanung_2018-22.pdf
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