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Eingabefrist für Covid-19-Härtefallfinanzhilfen für Obwaldner Unternehmen ist abgelaufen: Prüfungsprozess wird mit Hochdruck vorangetrieben

16. März 2021
Die Eingabefrist für Covid-19-Härtefallgesuche ist am 12. März 2021 abgelaufen. Alle fristgerecht, korrekt und vollständig eingereichten Gesuche werden in der ersten Entscheidungsrunde behandelt. Bis Ostern sollen erste Härtefallhilfen ausgerichtet werden.

Der Kanton Obwalden beteiligt sich an den Covid-19-Härtefallmassnahmen des Bundes. Unternehmen, die von der Coronakrise besonders betroffen sind und die gesetzlich vorgegebenen Bedingungen erfüllen, konnten zwischen dem 1. Februar und 12. März 2021 finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand beantragen. In diesem Zeitraum sind 184 Covid-19-Härtefallgesuche elektronisch eingereicht worden. Rund 80 Prozent der Gesucheingaben erfolgte unvollständig. Im Sinne einer Dienstleistung für die betroffenen Unternehmen, wich der Kanton von den Vorgaben in den Ausführungsbestimmungen ab und verzichtete darauf, unvollständige Gesuche zur erneuten Eingabe zurückzuweisen. Stattdessen holte er die fehlenden Unterlagen bei den gesuchstellenden Unternehmen ein, was mit einem beträchtlichen Mehraufwand verbunden war.

70 Prozent der Unternehmen begründete die Gesucheingabe mit einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung von mindestens 40 Tagen seit dem 1. November 2020. Die übrigen Unternehmen gaben einen Umsatzeinbruch im Jahr 2020
oder in den vergangenen 12 Monaten von mindestens 40 Prozent verglichen mit dem Durchschnittsumsatz der Jahre 2018/19 an. Rund 40 Prozent der Gesuche stammen aus dem Gastronomiebereich und 20 Prozent aus dem Bereich Beherbergung. Auch von Unternehmen aus den Bereichen Detailhandel, Zulieferbetrieb, Reisebüro oder Dienstleistung Sport wurden Härtefallhilfen beantragt. „Die Anzahl der eingereichten Gesuche sowie deren Verteilung zeigen, dass der Leidensdruck in den betroffenen Branchen gross ist“, sagt Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler.

Die Unterlagen werden an die Hausbank des Gesuchstellers oder an die Obwaldner Kantonalbank überwiesen. Diese nimmt die vertiefte fachliche Prüfung vor und gibt zuhanden des Expertengremiums eine Empfehlung ab. „Die Einschätzung der Banken ist ein wichtiges Element. Wir sind der Obwaldner Kantonalbank, der Raiffeisenbank Obwalden sowie der Sparkasse in Engelberg für ihre grosse, unentgeltliche Unterstützung überaus dankbar“, betont Landstatthalter Daniel Wyler.

Das vom Regierungsrat eingesetzte Expertengremium entscheidet so rasch wie möglich über die Anträge und informiert die gesuchstellenden Unternehmen. „Wir stehen vor einer grossen Herausforderung“, erklärt Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler. Einerseits geht es darum, den Prüfprozess möglichst zügig abzuwickeln, andererseits ist es ebenso wichtig, dass die Rechtmässigkeit der Mittelvergabe gewährleistet ist und die Entscheide objektiv und nachvollziehbar getroffen werden. „Hier gilt es, die richtige Balance zu finden“, betont Landstatthalter Daniel Wyler. „Unser Ziel ist es, bis Ostern erste Härtefallhilfen ausrichten zu können.“

Die Gesamtsumme des in den eingereichten Covid-19-Härtefallgesuchen angegebenen Finanzierungsbedarfs übersteigt den Rahmenkredit von 7 Millionen Franken deutlich. In Abstimmung mit der Aufstockung auf Bundesebene auf 10 Milliarden Franken hat der Regierungsrat dem Kantonsrat bereits einen Zusatzkredit von 17 Millionen Franken unterbreitet. Stimmt der Kantonsrat dieser Aufstockung am 1. April 2021 zu, ist für den weiteren Verlauf vorgesehen, dass der Prozess für diejenigen Unternehmen, die bereits ein Gesuch eingereicht haben, so einfach wie möglich gestaltet wird. Ob ein zweites Zeitfenster für die Gesucheingabe geöffnet wird, hängt von den weiteren Entwicklungen auf Kantons- und Bundesebene ab.

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