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Kanton Obwalden erlaubt Betrieb von Kantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz

2. März 2021
Obwaldner Restaurants dürfen ihren Betrieb ab Mittwoch, 3. März 2021 mittags unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz öffnen. Die Mitarbeitenden müssen von ihrem Arbeitgeber vorgängig schriftlich oder per E-Mail bei der Betriebskantine angemeldet werden.

Zurzeit sind Gastronomiebetriebe, abgesehen von Hotels, Takeaway-Betrieben und Betriebskantinen, aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geschlossen. Dies hat zur Folge, dass Berufstätige im Ausseneinsatz oft keine Möglichkeit haben, sich am Mittag in einem Innenraum mit einer warmen Mahlzeit zu verpflegen. Ende Februar hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitgeteilt, dass Berufstätigen im Ausseneinsatz der Zugang zu Kantinen ermöglicht werden soll.

Der Kanton Obwalden ermöglicht nun Gastronomiebetrieben den Betrieb von Kantinen ab dem 3. März 2021. Restaurantbetreiber, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich an klare Auflagen und Bedingungen halten. Die Betriebskantinen dürfen nur werktags von 11 bis 14 Uhr geöffnet werden. Zugang haben nur Berufstätige auf Montage, aus dem Landwirtschaftssektor, Handwerker sowie Bau- und Strassenarbeiter. Die Mitarbeitenden aus den genannten Branchen müssen von ihrem Arbeitgeber vorgängig schriftlich oder per E-Mail bei der Betriebskantine angemeldet werden. Es gilt eine Sitzpflicht bei der Konsumation und eine allgemeine Maskenpflicht – ausser am Tisch. Auch bei der Konsumation muss der erforderliche Abstand eingehalten werden. Gästegruppen, die nahe zusammensitzen, sind nicht zulässig.

Kontaktdaten müssen erhoben werden
Ferner müssen die Kontaktdaten von allen Gästen erhoben und während 14 Tagen nach Möglichkeit elektronisch aufbewahrt werden. Die Betriebe gewährleisten, dass die elektronische Liste der Kontaktdaten der Fachstelle Covid-19 des Gesundheitsamts auf deren Anfrage hin innerhalb von zwei Stunden übermittelt wird.

Die Fachstelle Covid-19 führt die Liste der Arbeitgeber und der Gastronomiebetriebe. Restaurants, die als Betriebskantine öffnen wollen, müssen dies der Fachstelle Covid-19 vorgängig melden. Diese Betriebe haben der Fachstelle Covid-19 zudem täglich bis 10 Uhr die Arbeitgeber, für die sie ihren Betrieb als Betriebskantine offenhalten, zu melden.

Liste der Betriebskantinen im Kanton Obwalden

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Medienmitteilung Betriebskantinen.pdf Download 0 Medienmitteilung Betriebskantinen.pdf
Allgemeinverfügung Betriebskantinen für Berufstätige.pdf Download 1 Allgemeinverfügung Betriebskantinen für Berufstätige.pdf
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