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Maya Büchi-Kaiser setzt Prioritäten und verzichtet auf Kandidatur für Landammann-Amt

10. Juni 2020

Landstatthalter Maya Büchi-Kaiser hat den Regierungsrat an der gestrigen Sitzung informiert, dass sie der FDP-Fraktion mitgeteilt hat, für das Amt des Landammanns nicht zur Verfügung zu stehen. Wahlbehörde von Landammann und Landstatthalter ist gemäss Kantonsverfassung der Kantonsrat. Praxisgemäss wird der amtierende Landstatthalter im Folgejahr zum Landammann vorgeschlagen.

„Mir ist bewusst, dass dieser Schritt ungewöhnlich ist“, erklärt Maya Büchi-Kaiser. „Unser Kanton steht jedoch vor grossen finanziellen Herausforderungen. Nach wie vor belastet ein strukturelles Defizit unseren Finanzhaushalt, auch wenn die Staatsrechnung 2019 zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Aufgrund der Coronakrise müssen wir nun mit tieferen Steuererträgen rechnen, was sich in den kommenden Jahren negativ auf die ohnehin angespannte Finanzsituation auswirken wird. Im Gesundheitsbereich gilt es, die langfristige Sicherstellung der Akutversorgung für die Obwaldnerinnen und Obwaldner sowie die Weiterentwicklung des Kantonsspitals Obwalden zu einem zukunftsfähigen Gesundheitsbetrieb voranzutreiben. Die erfolgreiche Bewältigung dieser Aufgaben hat für mich oberste Priorität und erfordert meine ungeteilte Aufmerksamkeit.“

Gleichzeitig ist es Maya Büchi-Kaiser ein grosses Anliegen, dass der Regierungsrat als gut funktionierendes Gremium arbeiten kann: „Hierbei kommt dem Landammann eine Schlüsselfunktion zu, die einen gerade auch in zeitlicher Hinsicht grossen Einsatz verlangt.“ Sie habe sich aufgrund dieser Ausgangslage mit ihrer Fraktion abgesprochen, führt Maya Büchi-Kaiser weiter aus. „Meine persönliche Bereitschaft, das Landammann-Amt zu übernehmen, ordne ich der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen unter und verzichte auf eine Kandidatur im anstehenden Amtsjahr 2020/2021. Ich möchte mich mit aller Kraft als Regierungsrätin, Finanz- und Gesundheitsdirektorin für die Anliegen der Obwaldner Bevölkerung und meiner Mitarbeitenden im Finanzdepartement einsetzen und bitte deshalb die Fraktionen, eine andere Lösung für die Wahl des Landammanns zu finden.“

Der Regierungsrat versteht und unterstützt das Vorgehen seines Landstatthalters.

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