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Hochwassersicherheit Sarneraatal: Einigung mit Umwelt- und Fischereiverbänden betreffend Massnahmen an der Sarneraa

7. Juni 2019
Im Dezember 2016 haben die Umweltverbände Aqua Viva, BirdLife Schweiz, Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee, Pro Natura und WWF sowie der Schweizerische Fischerei-Verband gemeinsam mit dem Fischereiverein Obwalden Einsprache gegen das Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal erhoben. Knapp 30 Monate später konnte nun mit Unterzeichnung von Vereinbarungen eine Einigung gefunden werden. Gegenstand der Vereinbarungen ist eine Kompromisslösung mit zwei zusätzlichen Gerinneaufweitungen an der Sarneraa. Zusätzlich soll unter der Bauherrschaft der Gemeinde Sarnen ein Geschiebesanierungskonzept für den Bitzighoferbach erarbeitet werden. Im Gegenzug verzichten die Umweltverbände und die Fischereiverbände auf zahlreiche weitere Forderungen ihrer Einsprachen. Für den angepassten Projektabschnitt ist eine erneute öffentliche Auflage erforderlich.

Seit Oktober 2018 haben intensive Fachgespräche und mehrere Einigungsverhandlungen zwischen Kanton und Verbänden stattgefunden. In insgesamt 15 Einspracheanträgen der Umweltverbände respektive 12 Anträgen der Fischereiverbände wurden vor allem die aus Sicht der Verbände zu geringe ökologische Aufwertung und Gewässerraumbreite der Sarneraa sowie die Längsvernetzung für die Fischwanderung bemängelt. Zudem wurde die Notwendigkeit des Hilfswehrs an der Sarneraa oberhalb der Brücke Rütistrasse in Sarnen von den Verbänden in Frage gestellt.

Vereinbarungen als Basis für den Verzicht auf Weiterzug mittels Beschwerden

Der Kanton Obwalden hat gemeinsam mit der Einwohnergemeinde Sarnen eine Vereinbarung mit den Umweltverbänden unterzeichnet, in welcher die Bedingungen für einen Verzicht auf Beschwerde gegen die Projektgenehmigungen formuliert sind. Eine ähnlich lautende Vereinbarung hat der Kanton Obwalden auch mit den Fischereiverbänden abgeschlossen.

Die Vereinbarung beinhaltet eine wesentliche Projektanpassung im Bereich Kägiswil. Zur ökologischen Aufwertung der Sarneraa sind zwei zusätzliche Aufweitungen in den Gebieten „Matte“ und „Driangel“ im Bereich des Flugplatzes Kägiswil vorgesehen. Der Bedarf an Ackerflächen nimmt mit dieser Projektanpassung gegenüber dem Auflageprojekt 2016 um rund 1,4 Hektaren zu. Der Hauptsammelkanal der ARA Sarneraatal muss zudem auf einer Länge von rund 700 Metern verlegt werden.

Bei diesen zusätzlichen Massnahmen handelt es sich um einen Kompromiss, der das Ergebnis intensiver Verhandlungen darstellt. Die Umwelt- und Fischereiverbände verzichten in der Folge auf einen Teil ihrer ursprünglich mit ihren Einsprachen gestellten Forderungen, womit der Weg frei wird für eine nächste Teilprojektgenehmigung. Ein langwieriges und kostspieliges Rechtsmittelverfahren gegen die Verbandsbeschwerden mit ungewissem Ausgang kann auf diese Weise vermieden werden. Dies ist wichtig, damit das Hochwassersicherheitsprojekt ohne weitere zeitliche Verzögerung realisiert werden kann.

Nächste Teilprojektgenehmigung und öffentliche Auflage Projektanpassung

Es ist vorgesehen, dem Regierungsrat nach den Sommerferien die Massnahmen an der Sarneraa mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Mündung Bitzighoferbach und Brücke Bahnhofstrasse, Kägiswil, zur Genehmigung vorzulegen. In dieser Teilprojektgenehmigung eingeschlossen sind das Hilfswehr an der Sarneraa (mit Optimierung) und die Brücke Bahnhofstrasse, welche gemäss Auflageprojekt realisiert werden können.

Das Teilprojekt in diesem Abschnitt der Sarneraa mit den beiden zusätzlichen Aufweitungen zwischen Mündung Bitzighoferbach und Brücke Bahnhofstrasse wird voraussichtlich im Herbst 2019 öffentlich aufgelegt.

Noch sechs Einsprachen zu den Massnahmen an der Sarneraa hängig

Im Rahmen der öffentlichen Auflage von Herbst 2016 waren insgesamt 29 Einsprachen gegen das Projekt Hochwassersicherheit Sarneraatal eingegangen. Bisher konnten im Rahmen der Einsprachebehandlung sowie aufgrund erfolgreich geführter Landerwerbsverhandlungen und Grundeigentümergespräche 22 Einspracherückzüge erwirkt werden. Auf eine Einsprache ist der Regierungsrat im Herbst 2017 aufgrund fehlender Legitimation nicht eingetreten. Der Entscheid des Regierungsrats ist gleichzeitig mit der Teilprojektgenehmigung für den Hochwasserentlastungsstollen in Rechtskraft erwachsen. Entsprechend sind aktuell noch sechs Einsprachen hängig. Die nun vorliegende Vereinbarung schafft die Grundlage, dass auch für die Mehrzahl dieser noch verbliebenen Einsprachen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

Vereinbarung und Einigung auch für das Wasserbauprojekt Sarneraa Alpnach I

Die Umweltverbände haben im November 2018 Einsprache auch gegen das Wasserbauprojekt Sarneraa Alpnach I (Abschnitt Etschischwelle bis Wasserrückgabe Kraftwerk Sarneraa AG, Alpnach) erhoben. Sie rügen hierin hauptsächlich die Massnahmen betreffend den Geschiebehaushalt. In Einigungsverhandlungen konnte auch hier eine einvernehmliche Lösung mit den Umweltverbänden gefunden werden. Die Umweltverbände werden bei der Erarbeitung des Monitoringkonzepts und der Erfolgskontrolle zum Geschiebehaushalt einbezogen und erhalten Einsitz in eine Begleitkommission, welche die entsprechende Umsetzung begleitet. Auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung sichern die Umweltverbände zu, auf eine Beschwerde gegen die Projektgenehmigung zu verzichten. Durch die Forderung der Integration des Geschiebesammlers Schlierenrüti in das Projekt haben die Umweltverbände hier eine deutliche Projektverbesserung für die Natur erreicht. Die Fischereiverbände haben gegen das Wasserbauprojekt Sarneraa Alpnach I nicht opponiert.

Beim Wasserbauprojekt Sarneraa Alpnach I konnte in einer weiteren Einsprache im Rahmen der Einigungsverhandlungen ein Rückzug erwirkt werden. Es ist hier nun noch eine Einsprache hängig, in welcher keine Einigung zustande kam. Über diese Einsprache wird der Regierungsrat befinden.

Analog zum oberliegenden Projekt ist beim Wasserbauprojekt Sarneraa Alpnach I vorgesehen, dem Regierungsrat nach den Sommerferien das Projekt zur Genehmigung vorzulegen. Ohne Beschwerde gegen den Genehmigungsbeschluss wird mit einem Baustart im Frühling 2020 gerechnet.

Aufgrund der konstruktiven Haltung der Umwelt- und Fischereiverbände und der Bereitschaft für eine Kompromisslösung mit Verzicht auf zahlreiche weitere Forderungen ihrer Einsprachen, können nun für beide Hochwasserschutzprojekte zeitnah die nächsten Projektgenehmigungen erteilt werden. Unter der Voraussetzung, dass die noch hängigen Anliegen weiterer Einsprecher gütlich beigelegt, respektive ohne Weiterzug mittels Beschwerden erledigt werden können, ist das Sarneraatal voraussichtlich im Jahr 2024 gemäss den Zielvorgaben vor Hochwasser geschützt.

Für den Kanton Obwalden ist es sehr wichtig, den Kulturlandverlust als Folge der kantonalen Wasserbauprojekte mit Realersatz auszugleichen. Hierzu laufen auch Bestrebungen, heute versiegelte Flächen in unmittelbarer Nähe der Wasserbauprojekte zu rekultivieren.

Planentwurf der Projektanpassung im Bereich Flugplatz Kägiswil.
Planentwurf der Projektanpassung im Bereich Flugplatz Kägiswil.

Zugehörige Objekte

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