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Referendumsbegehren zum Nachtrag zum Gesundheitsgesetz ist zustande gekommen

5. August 2021
Die Staatskanzlei hat nach der Prüfung der Unterschriften durch die Gemeinden festgestellt, dass das Referendumsbegehren des Vereins „Miär stand zämä“ zum Nachtrag zum Gesundheitsgesetz zustande gekommen ist.

Der Verein „Miär stand zämä“ reichte sein Referendumsbegehren mit 1264 Stimmen gegen den am 25. Juni 2021 vom Kantonsrat erlassenen Nachtrag zum Gesundheitsgesetz ein. Die Verfügung der Staatskanzlei über das Zustandekommen wird im Amtsblatt vom 12. August 2021 veröffentlicht. Als Abstimmungstermin wird der 28. November 2021 in Aussicht gestellt.

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