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RAV löst Gemeindearbeitsämter beim Erstkontakt ab

9. Juni 2021
Das schweizerische Arbeitslosenversicherungsgesetz ist in den letzten Jahren
einer Revision unterzogen worden. Das neue Gesetz tritt dieses Jahr in
Kraft. Es beinhaltet unter anderem den Wegfall der Gemeindearbeitsämter,
wie sie heute in den Kantonen Obwalden und Nidwalden noch existieren.

Die Gemeinden beziehungsweise die Gemeindearbeitsämter spielen beim Vollzug
des Arbeitslosenversicherungsgesetzes als Kooperationspartner des regionalen
Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) der beiden Kantone Obwalden und Nidwalden
eine Schlüsselrolle. Der Erstkontakt mit den Stellensuchenden läuft über sie. Die
Komplexität der Aufgabenstellung erfordert von allen Beteiligten ein hohes Mass
an Fachkompetenz, Engagement und Flexibilität. Auf diese Werte und eine konstruktive
Zusammenarbeit mit den Gemeindearbeitsämtern kann sich das RAV seit
vielen Jahren stützen.

In Folge der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die im laufenden
Jahr in Kraft tritt, übernimmt in Zukunft das RAV Obwalden/Nidwalden von den Gemeinden
die Aufgaben der Erstanmeldung von Stellensuchenden. Die Umsetzung
erfolgt per 1. Juli 2021. Für Stellensuchende heisst dies, dass sie ab diesem Zeitpunkt
direkt und ausschliesslich mit dem Arbeitsvermittlungszentrum Kontakt aufzunehmen
haben. Sie können telefonisch oder über www.rav-ownw.ch einen Termin
für das Anmeldegespräch vereinbaren oder sich ab 1. Juli 2021 direkt über
www.arbeit.swiss anmelden. Die notwendigen Unterlagen werden beim Anmeldegespräch
mitgegeben oder per Post beziehungsweise E-Mail zugestellt. Anmeldungen
über das Gemeindearbeitsamt werden nur noch bis zum 30. Juni 2021 entgegengenommen.
Das RAV Obwalden/Nidwalden ist überzeugt, dass die mit der
Gesetzesrevision einhergehenden Änderungen mit Hilfe der Bevölkerung und den
betroffenen Institutionen einwandfrei umgesetzt werden können.

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