Kopfzeile

Inhalt

Regierungsrat verabschiedet Nachtrag zur Personalverordnung zuhanden des Kantonsrats

9. April 2021
Der Regierungsrat schlägt im Nachtrag zur Personalverordnung eine Regelung zur Umsetzung des Vaterschaftsurlaubs in der kantonalen Verwaltung vor. Gleichzeitig sind geringfügige Modernisierungen im Bereich des Beschwerdeverfahrens sowie einige Präzisierungen vorgesehen.

Im Dezember 2020 hatte der Regierungsrat das Vernehmlassungsverfahren zum Nachtrag zur Personalverordnung eröffnet. Hauptbestandteil der Vorlage war die Umsetzung des Vaterschaftsurlaubs in der kantonalen Verwaltung. Der Regierungsrat schlägt dabei eine Regelung analog derjenigen des Mutterschaftsurlaubs vor: Dauert das Arbeitsverhältnis vor der Geburt des Kindes mindestens zwei Jahre, so hat der Angestellte während des Vaterschaftsurlaubs Anspruch auf 100 statt 80 Prozent des Grundlohns, wobei der Kanton als Arbeitgeber die zusätzlichen 20 Prozent finanziert. Mit dieser Anpassung will der Regierungsrat die Vorlage diskriminierungsfrei umsetzen und die Gleichstellung von Mann und Frau berücksichtigen. Die vorgeschlagene Umsetzung hat für den Kanton jährliche Mehrkosten von rund 10 000 Franken zur Folge.

In der Vorlage sind zudem folgende zusätzliche Anpassungen vorgesehen:

  • Eine Vereinfachung des Verfahrens bei Beschwerden zu Stellenbewertungen;
  • Eine Präzisierung der Bestimmungen und Ereignisse zu bezahltem Kurzurlaub (z.B. bei Heirat, Umzug, Krankheit oder Tod im Familienumfeld);
  • Eine Verlängerung der Frist für das Einreichen von Arztzeugnissen auf neu sieben Kalendertage statt wie bisher drei Arbeitstage;
  • Einige redaktionelle Anpassungen.

Der Nachtrag zur Personalverordnung mit den genannten Inhalten stiess im Vernehmlassungsverfahren auf grosse Zustimmung. Abgesehen von zwei Präzisierungen im Bereich der Kriterien für den Kurzurlaub sowie einer neu aufgenommenen formellen Anpassung der Lehrpersonenverordnung als Fremdänderung wurden keine wesentlichen Änderungen am Nachtrag vorgenommen.

Der Kantonsrat wird den Nachtrag zur Personalverordnung voraussichtlich an seiner Sitzung vom 27./28. Mai 2021 behandeln. Es ist vorgesehen, dass der Nachtrag per 1. August 2021 in Kraft tritt.

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung Nachtrag Personalverordnung.pdf Download 0 Medienmitteilung Nachtrag Personalverordnung.pdf
Auf Social Media teilen