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Die Fachstelle Covid-19 der kantonalen Verwaltung wird befristet bis Ende 2022 ausgebaut

5. November 2020
Per Ende Mai 2020 hat die neu gegründete Fachstelle Covid-19 den Kantonalen Führungsstab abgelöst und das Contact Tracing, die Corona-Hotline und die Überprüfung der Schutzkonzepte übernommen. Der Regierungsrat hatte die Fachstelle damals befristet bis Ende 2020 bewilligt. Das Gesundheitsamt konnte die anfallenden Arbeiten der Fachstelle angesichts der in den letzten Wochen stark gestiegenen Fallzahlen nur mit dem Einsatz von zusätzlichem Personal bewältigen. Der Regierungsrat überführt die personell bereits aufgestockte Fachstelle Covid-19 deshalb in einen ordentlichen Betrieb und lässt sie befristet bis 31. Dezember 2022 auf maximal 700 Stellenprozent ausbauen.

Der Regierungsrat hat mit Entscheid vom 26. Mai 2020 die Fachstelle Covid-19 befristet bis Ende 2020 mit 100 Stellenprozent bewilligt. Zu den Aufgaben der Fachstelle zählen insbesondere das Contact Tracing, die Kontrolle der Schutzkonzepte, der Betrieb der Corona-Hotline sowie die Bewilligung von Grossanlässen und die Medienarbeit.

In den letzten Wochen haben die Fälle von Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, sehr stark zugenommen. Die Zunahme der positiv Getesteten und die damit verbundene zeitintensive Kontaktaufnahme mit deren Kontaktpersonen (z.B. in Schulen, Clubs, Firmen oder Heimen) bringen das Contact Tracing an seine Leistungsgrenze. Hinzu kommen viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern per E-Mail und per Telefon sowie zusätzlich die intensive Medienarbeit. Aufgrund der vielen Fälle wurden zudem die Dienstleistungszeiten angepasst. Die Fachstelle Covid-19 ist auch ausserhalb der Bürozeiten und an den Wochenenden erreichbar, um die Bedürfnisse der Bevölkerung abzudecken. Das Gesundheitsamt konnte die anfallenden Arbeiten der Fachstelle angesichts der in den letzten Wochen stark gestiegenen Fallzahlen nur mit dem Einsatz von zusätzlichem Personal bewältigen. Die Fachstelle soll deshalb den Aufgaben entsprechend ausgebaut und rasch in einen ordentlichen Betrieb überführt werden.

Fachstelle muss flexibel auf sich ändernde Lage reagieren können

Bei den Arbeiten der Fachstelle Covid-19 handelt es sich um Vollzugsaufgaben des Bundesrechts und des kantonalen Rechts. Die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dulden aufgrund der dramatischen Entwicklung keinen Aufschub. Das Gesundheitsamt bzw. die Fachstelle Covid-19 muss möglichst einfach und flexibel auf die sich rasch ändernde epidemiologische Lage reagieren können. Je nach Lageentwicklung kann der Arbeitsanfall stark variieren. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat der Fachstelle Covid-19 ein maximales Stellenkontingent von 700 Stellenprozent bewilligt. Damit ist sichergestellt, dass die gemäss Epidemiengesetz in die Zuständigkeit des Kantons Obwalden fallenden Aufgaben vollzogen werden können. Das Finanzdepartement bzw. das Gesundheitsamt sorgt für den wirtschaftlichen und effizienten Personaleinsatz im Umfang des bewilligten Stellenkontingents. Die Fachstelle ist bis am 31. Dezember 2022 befristet.

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