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Zukunftsstrategie des Spitalrats ist eine wichtige Grundlage für die Versorgungsstrategie im Akutbereich

11. September 2020
Der Regierungsrat nimmt die Überlegungen des Spitalrats zur Zukunft des Kantonsspitals Obwalden zur Kenntnis. Sie bilden ein wichtiges Element in der Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung für die Obwaldner Bevölkerung.

Eine Kernaufgabe des Spitalrats ist die Ausrichtung und Festlegung des Leistungsangebots des Kantonsspitals innerhalb des Leistungsauftrags, der im Gesundheitsgesetz definiert ist und vom Kantonsrat festgelegt wird. Mit seiner im März 2020 dem Regierungsrat eröffneten und heute der Öffentlichkeit vorgestellten Zukunftsstrategie ist der Spitalrat diesem gesetzlich verankerten Auftrag nachgekommen. Der Regierungsrat hat die Überlegungen mit Interesse zur Kenntnis genommen und in die Arbeit der Task Force einfliessen lassen. Diese Task Force unter der Leitung von Landstatthalter Daniel Wyler hatte der Regierungsrat im Dezember 2019 eingesetzt, um zusammen mit der Projektgruppe unter der Leitung von Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser die Arbeiten an der Versorgungsstrategie im Akutbereich voranzutreiben.

„Der Spitalrat hat eine fundierte, betriebswirtschaftlich orientierte Analyse vorgenommen“, würdigt Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser die Vorschläge des Spitalrats. „Die vorgeschlagene Umstellung der operativen Medizin auf Zweischichtbetrieb sowie die Idee einer Neuregelung der Gynäkologie / Geburtshilfe weisen finanzielle Vorteile auf, was der Regierungsrat in seiner Gesamtbeurteilung sicher berücksichtigen wird “, hält Maya Büchi-Kaiser fest. Das Kantonale Gesundheitsgesetz gibt in der aktuellen Fassung vor, dass zur Erbringung von stationären und ambulanten Spitalleistungen, insbesondere der Grundversorgung, in Sarnen ein Kantonsspital mit mindestens den Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe und Anästhesie geführt werden muss: „Für eine grundlegende Revision des Spitalbereichs im Gesundheitsgesetz verfügen wir noch nicht über die notwendigen Unterlagen, so weit ist der Prozess noch nicht fortgeschritten.“

Die Analyse des Spitalrats deckt sich in vielen Teilen mit den Erkenntnissen der Task Force sowie der Projektgruppe des Finanzdepartements. Sowohl das Kantonsspital als auch die Obwaldner Ärzteschaft sind in den laufenden Prozess eingebunden.

Der Regierungsrat lässt die Vorschläge des Spitalrats in seine Beurteilung einfliessen: „Wir richten den Fokus auf die gesamtheitliche Gesundheitsversorgung im Kanton Obwalden. Basis unserer Überlegungen bildet das Szenario Akutversorgung im Verbund, welches in der 2018 durchgeführten Vernehmlassung von den Beteiligten favorisiert wurde“, führt Maya Büchi-Kaiser aus.

Der Strategieprozess wird ergebnisoffen geführt. Gegenwärtig führt die Projektgruppe eine Nutzwertanalyse zu Varianten des Szenarios „Akutversorgung im Verbund“ anhand verschiedener Kriterien durch. „Der Fächer der Varianten ist breit und reicht vom heutigen Zustand bis zur Schaffung eines regionalen Gesundheitszentrums“, hält Landstatthalter Daniel Wyler dazu fest. Nebst betriebswirtschaftlichen Überlegungen spielen bei der Beurteilung unter anderem auch die nationale und kantonale Gesetzgebung, die Verfügbarkeit von Fachpersonal, die Versorgungsqualität, der volkswirtschaftliche Nutzen, die Attraktivität als Arbeitgeber oder die Nähe für Patientinnen und Patienten eine Rolle. Ende dieses Jahres unterbreitet die Task Force dem Regierungsrat ihre Gesamtbeurteilung. Anschliessend legt der Regierungsrat das weitere Vorgehen fest.

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