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Lockerung Besuchseinschränkung und Aufhebung Einsatzverpflichtung Gesundheitsfachpersonen

14. Mai 2020
Lockerung der Besuchseinschränkung in allen Heimen und sozialtherapeutischen Institutionen des Kantons Obwalden, im Kantonsspital und in der Psychiatrie.

Lockerung Besuchseinschränkung
Am 11. März 2020 hat der Kantonsarzt als Massnahme zum Schutz der Risikogruppen vor dem Coronavirus ein generelles Besuchsverbot in den Heimen und im Kantonsspital Obwalden erlassen. Aufgrund des bisher günstigen Verlaufs der Corona-Pandemie in Obwalden kann das grundsätzliche Besuchsverbot gelockert werden. Per sofort können Besuche unter folgenden Bedingungen wieder zugelassen werden:

  • Es dürfen pro Bewohnerin, pro Bewohner maximal zwei Personen zu Besuch kommen.
  • Alle Abstands- und Hygienemassnahmen müssen eingehalten werden, insbesondere betrifft dies auch die Benützung der Lifte und Gemeinschaftsräume / Restaurants zu.
  • Für Besucherinnen und Besucher besteht grundsätzlich eine Maskentragpflicht, Ausnahmen beim Restaurantbesuch mit korrektem Abstand.
  • Besucherinnen und Besucher müssen ihre eigenen Schutzmasken mitbringen, diese sind im Handel erhältlich.
  • Weiterhin soll auf jeglichen Körperkontakt verzichtet werden.

Die detaillierte Ausgestaltung dieser Regelung obliegt den Heimen, Institutionen und dem Kantonsspital und muss in den entsprechenden Schutzkonzepten beschrieben sein.

Aufhebung Einsatzverpflichtung Gesundheitsfachpersonen
Aufgrund der vom Bundesrat am 16. März 2020 erklärten ausserordentlichen Lage erliess der Regierungsrat Obwalden am 26. März 2020 eine Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19). Durch diesen Beschluss konnten auf Grundlage des Gesundheitsgesetztes Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Personal bei Bedarf zum Einsatz verpflichtet werden. Die Ausbreitung des Coronavirus hat sich durch die vom Bundesrat erlassenen Massnahmen in den letzten Wochen deutlich verlangsamt und die Situation im Gesundheitswesen vorläufig entschärft. Aufgrund dieser positiven Entwicklung hat der Regierungsrat entschieden, die Allgemeinverfügung und somit die grundsätzliche Einsatzverpflichtung der Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner per sofort aufzuheben. Damit besteht für die gesamte Bevölkerung wieder ein uneingeschränkter Zugang zu den Dienstleistungen der Ärztinnen und Ärzte sowie des restlichen medizinischen Personals. Mit der Aufhebung der auf Notfallbehandlungen beschränkten Dienstleistungen im Spital und in der Psychiatrie durch den Bundesrat, stehen auch diese Leistungen wieder uneingeschränkt wieder zur Verfügung. Alle Dienstleister verfügen über Schutzkonzepte, die gewissen Regeln zum Schutz der Mitarbeitenden und Kunden beinhalten.

Der Regierungsrat wird die Situation in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Führungsstab und dem Gesundheitsamt weiterhin laufend analysieren und bei einer Verschlechterung der Entwicklung notwendige Massnahmen treffen.

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