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Zentralschweizer Kantone starten eine Informationskampagne zum Schutz der Gewässer vor gebietsfremden invasiven Lebewesen

27. April 2021
Gebietsfremde Tiere und Pflanzen können in Gewässern grosse Schäden anrichten. Bis jetzt sind die Zentralschweizer Gewässer noch wenig von sogenannten «invasiven Neobiota» betroffen. Damit dies so bleibt, lancieren die Fachstellen von Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri, Schwyz und Zug zur Sommersaison 2021 eine gemeinsame Informationskampagne. Unter dem Slogan «Vorsicht blinde Passagiere» werden einfache Regeln erklärt, die wichtig sind für all diejenigen, die Boot fahren, fischen oder andere Wassersportarten ausüben und Ausrüstung von einem Gewässer in ein anderes mitnehmen.

Invasive Neobiota verursachen Probleme in Gewässern

Viele Menschen kennen Pflanzen wie den Staudenknöterich, Sommerflieder oder Kirschlorbeer. Sie sind in unserer Region nicht heimisch, verbreiten sich stark und können Schäden verursachen. Genauso wie mit diesen Neophyten an Land gibt es auch in Gewässern gebietsfremde Tiere und Pflanzen, die sich im Gewässer ausbreiten. Oft werden sie unbemerkt mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt.

Treten invasive Neobiota massenhaft auf, stören sie das ökologische Gleichgewicht, verdrängen einheimische Arten oder verursachen Schäden an Infrastrukturanlagen. Eine Art, deren Ausbreitung verhindert werden soll, ist die aus dem Schwarzmeerraum stammende Quaggamuschel. Sie könnte die Artenzusammensetzung in den Zentralschweizer Seen stark verändern. Da sie auch an Rohren und Filtern wächst, wäre zudem mit hohen Reinigungs- und Unterhaltskosten bei Infrastrukturanlagen wie beispielsweise Heizsystemen und Trinkwasserversorgungen zu rechnen. Ebenfalls dramatische Auswirkungen haben invasive nordamerikanische Krebse, die eine Pilzkrankheit (Krebspest) übertragen, an der die bedrohten, einheimischen Krebse (Edelkrebs, Steinkrebs und Dohlenkrebs) sterben. Auch unter den Wirbellosen ober bei den Wasserpflanzen gibt es problematische Vertreter wie z.B. der Grosse Höckerflohkrebs oder die Wasserpest.

Vorbeugung zahlt sich aus

Wassersport- und Fischereibegeisterte können mithelfen, die Verbreitung von invasiven Arten in neue Gewässer zu verhindern. Das ist entscheidend - denn sind diese Arten erst einmal da, können wir sie kaum mehr loswerden. Die Zentralschweizer Kantone starten daher 2021 unter dem Slogan «Vorsicht blinde Passagiere» eine Kampagne zu aquatischen invasiven Neobiota. Auch in anderen Teilen der Schweiz laufen ähnliche Kampagnen. Ziel ist, dass möglichst alle Boots- und Wassersportbegeisterte über die einfachen Verhaltensregeln an Seen und Fliessgewässern Bescheid wissen und sie umsetzen. So können wir gemeinsam unsere Gewässer schützen!

Plakate an Einwasserungsstellen

Plakate an Einwasserungsstellen für Boote und an anderen beliebten Orten von Fischern/Fischerinnen und Freizeitnutzenden rund um die grösseren Zentralschweizer Seen machen ab jetzt auf die Regeln aufmerksam. Ein Merkblatt mit ausführlichen Erklärungen ist ebenfalls erhältlich und wird den angesprochenen Nutzergruppen teilweise direkt zugestellt, z.B. via Schifffahrtsamt oder beim Bezug eines Fischereipatents.

Zentrales Informationsportal

Wer sich genauer informieren möchte, findet weitere Informationen und alle Materialien der Kampagne auf der Website: umwelt-zentralschweiz.ch/aquatische-neobiota.

Reinigungsplätze für Boote

Boote sollten mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden. Dafür stehen spezielle Reinigungsplätze bei Werften und Autowaschanlagen zur Verfügung. Die Adressen werden ebenfalls unter umwelt-zentralschweiz.ch/aquatische-neobiota veröffentlicht.

 

Wichtig zu wissen: Vor jedem Gewässerwechsel!

  1. Kontrollieren Sie Bootsrumpf, -anhänger, Wassersport- und Fischereigerät, Motor, Taue und Anker auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  2. Reinigen Sie sämtliches Material gründlich mit Wasser. Nutzen Sie wenn möglich heisses Wasser. Lassen Sie Bilgen- und Restwasser am Ursprungsgewässer vollständig ab. Ölverschmutztes Wasser separat entsorgen.
  3. Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.

Zugehörige Objekte

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