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Start der Kernfahrbahn auf der Brünigstrasse in Sachseln

20. April 2021
Der einjährige Versuch mit einer Kernfahrbahn auf der Brünigstrasse durch Sachseln beginnt am 20. April 2021. Ziel ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Die Verkehrs- und Sicherheitspolizei wird in der Anfangsphase durch eine verstärkte Präsenz alle Verkehrsteilnehmenden bei der Umstellung unterstützen.

Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmende zu erhöhen, realisieren Kanton und Gemeinde auf der Brünigstrasse durch Sachseln im Abschnitt Brodhubel bis Stucklistrasse gemeinsam einen Versuch mit einer Kernfahrbahn. Damit wollen sie die vermehrt auftretenden Konfliktsituationen zwischen Velofahrenden auf dem Trottoir und Fussgängern vermeiden und Unfälle von einmündenden Autos mit Velofahrenden auf dem Trottoir verhindern. Hierfür wird den Velofahrenden ein markierter Teil der Fahrbahn zur Verfügung gestellt, welcher zusätzlich gefährliche Überholmanöver durch Automobilisten reduzieren soll.

Die Anpassungsarbeiten von Signalisation und Markierung erfolgten in den vergangenen zwei Wochen. Für Velofahrende ist auf jeder Strassenseite ein 1,50 Meter breiter Radstreifen markiert (gelb gestrichelt). Die bestehende Mittellinie wurde entfernt (Kernfahrbahn). Im Dorfkern ist die Strassenbreite ungenügend, weshalb die Kernfahrbahn in diesem Abschnitt unterbrochen wird. Für die sichere Strassenquerung der Velofahrenden aus Richtung Sarnen werden im Schutz der bestehenden Fussgängerinseln Querungshilfen im Bereich Schulhaus Mattli und Stucklistrasse erstellt.

Verkehrs- und Sicherheitspolizei begleitet Umstellung
Die Verkehrs- und Sicherheitspolizei begleitet in der Anfangsphase die Umstellung mit verstärkter Präsenz, insbesondere zu den Zeiten, in denen Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu und von der Schule unterwegs sind. Im Verkehrsunterricht schulen die Instruktoren der Verkehrs- und Sicherheitspolizei die richtige Benützung der Kernfahrbahn und der Querungshilfen. Dabei sind die wichtigsten Regeln einzuhalten:

  • Alle Velofahrenden müssen den Radstreifen benützen. Davon ausgenommen sind vorschulpflichtige Kinder mit Kinderräder.
  • Es werden keine Kinder mit Fahrräder auf die Strasse gezwungen, welche auf Grund ihres Alters nicht befähigt sind oder sich nicht getrauen am Strassenverkehr teilzunehmen. Sie können zu Fuss oder mit Unterstützung von FäG (Trottinett, Kickboard etc.) das Trottoir benützen.
  • Fahrzeuglenkende orientieren sich an der gelb gestrichelten Radstreifenmarkierung. Sie dürfen die Markierungslinien überfahren, sofern sie dabei keine Velofahrenden behindern.
  • Parkieren auf dem Radstreifen ist untersagt. Wartende Fahrzeuge haben den Radstreifen frei zu halten.
  • Beim Rechtsabbiegen (Überqueren des Radstreifens) sollen Fahrzeuglenkende mit Rücksicht auf die Velofahrenden auf dem Radstreifen einspuren.

Ein Monitoring durch Verkehrsexperten begleitet den einjährigen Versuch. Sie erfassten die Situation vor der Umstellung und beobachten das Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden in anonymisierter Form während des Versuchs. Dazu gehören auch systematische Befragungen. Ein entsprechender Fragebogen kann auf der Homepage der Gemeinde Sachseln unter www.sachseln.ch von allen Interessierten heruntergeladen und eingesendet werden.

Die Brünigstrasse
Die Brünigstrasse in Sachseln in Fahrtrichtung Sarnen.

Zugehörige Objekte

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