Kopfzeile

Inhalt

Lockerungen für Take-away-Betriebe in Skigebieten

5. Februar 2021
Take-away-Betriebe in Obwaldner Ski- und Wintersportgebieten dürfen ab Samstag, 6. Februar 2021, Sitzgelegenheiten auf Terrassen im Aussenbereich anbieten. Dabei gilt das Covid-19-Schutzkonzept der Gastrobranche. Der Ausschank von Alkohol ist wieder erlaubt. Der Konsum von Speisen und Getränken in Innenräumen bleibt jedoch untersagt.

Seit dem 30. Dezember 2020 sind die Skigebiete im Kanton Obwalden geöffnet. Sie verfügen über eine kantonale Betriebsbewilligung, die an ein Schutzkonzept und weitere Auflagen geknüpft ist. Unter anderem ist das gastronomische Angebot stark eingeschränkt. Restaurationsbetriebe dürfen nur Finger Food zum Mitnehmen und nur wenige Sitzgelegenheiten anbieten.

Angesichts der leichten Entspannung der epidemiologischen Lage und in Angleichung an die Regeln anderer Kantone werden die Auflagen für Take-away-Betriebe in Ski- und anderen Wintersportgebieten ausserhalb des Siedlungsraums per Samstag, 6. Februar 2021, gezielt gelockert: Auf Terrassen im Aussenbereich dürfen Sitzgelegenheiten an Tischen angeboten werden, wobei maximal vier Personen an einem Tisch sitzen dürfen und die Tische zudem einen Abstand von mindestens zwei Metern aufweisen müssen. An langen Tischen dürfen mehrere Gruppen zu maximal vier Personen sitzen, sofern zwischen den Gruppen der Mindestabstand eingehalten werden kann. Es gilt eine Maskenpflicht bis zum Absitzen am Tisch. Die Verweildauer wird auf 45 Minuten beschränkt. Der Ausschank von Alkohol ist wieder erlaubt.

Personal muss Einhaltung kontrollieren
Untersagt bleibt der Konsum von Speisen und Getränken in Innenräumen von Restaurants. Gestattet ist weiterhin der Betrieb von reinen Aufwärmräumen, wobei dort ein Verpflegungsverbot und eine strikte Maskenpflicht sowie die Einhaltung der Abstandsregeln gelten. Das Verpflegungsangebot beschränkt sich weiter auf Finger Food. Die Einhaltung dieser Massnahmen muss vom Betriebspersonal kontrolliert werden.

Weiter gilt das Schutzkonzept der Gastrobranche. Die Kontaktnachverfolgung mittels elektronischen Datenbanken ist obligatorisch. "Skifahrer, Langläufer oder Winterwanderer sollen sich zwischendurch erholen können. Aber ein Verweilen wie zu normalen Zeiten ist leider weiterhin nicht möglich. Zudem erhoffen wir uns mit den Massnahmen, dass rund um die Take-away-Bereiche weniger Abfall liegen bleibt", sagt Gesundheitsdirektorin Maya Büchi-Kaiser.

Bisherige Betriebsbewilligungen werden entsprechend angepasst. Für die Take-away-Angebote im Siedlungsgebiet ändert sich indes nichts.

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung_Lockerung_Take-away_Skigebiete.pdf Download 0 Medienmitteilung_Lockerung_Take-away_Skigebiete.pdf
Auf Social Media teilen