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Oberstaatsanwalt-Stellvertreter Bernhard Schöni tritt per Ende Oktober 2021 zurück

13. Januar 2021
Oberstaatsanwalt-Stellvertreter Bernhard Schöni erreicht das ordentliche Pensionsalter und hat aufgrund der laufenden Amtsdauer seinen Rücktritt per 31. Oktober 2021 eingereicht. Der Präsident der Rechtspflegekommission und der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements haben den Rücktritt entgegengenommen und danken für die geleistete Arbeit, insbesondere während der interimistischen Leitung der Oberstaatsanwaltschaft in den Jahren 2019 und 2020.

Bernhard Schöni trat am 1. Februar 2005 die Stelle als Leiter des Verhöramts beim Kanton Obwalden an. Mit der Überführung des Verhöramts in eine Staatsanwaltschaft übernahm Bernhard Schöni per 1. Januar 2010 die Funktion des stellvertretenden Oberstaatsanwalts. In seiner Amtszeit brachte Bernhard Schöni zahlreiche Strafuntersuchungen erfolgreich zur Anklage oder erledigte diese mittels Strafbefehl oder Einstellungsverfügung.

Staatsanwälte werden vom Kantonsrat gewählt und die reguläre Amtsdauer läuft jeweils vier Jahre. Die aktuelle Amtsperiode dauert noch bis am 30. Juni 2022. Auf den Zeitpunkt der Erreichung des ordentlichen Pensionsalters am 31. Oktober 2021 hin, reichte Bernhard Schöni seinen Rücktritt ein.

Der Präsident der Rechtspflegekommission sowie der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements haben den Rücktritt entgegengenommen. Sie danken Bernhard Schöni bereits jetzt für die langjährig geleisteten Dienste, insbesondere für die umsichtige Überbrückung der schwierigen Phase der Staatsanwaltschaft in den Jahren 2019 und 2020, in denen Bernhard Schöni nach dem Rücktritt von Oberstaatsanwältin Esther Omlin erfolgreich die interimistische Leitung der Strafverfolgungsbehörde übernahm.

Die Stelle wird demnächst ausgeschrieben und die Neubesetzung an die Hand genommen.

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