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Kantone Nidwalden und Obwalden schreiben Werkbeiträge aus

16. Juni 2020
Kulturschaffende aus Nidwalden und Obwalden können sich für einen Werkbeitrag 2020 bewerben. Die Eingabefrist läuft bis am 31. August. Bei den Kultursparten und Ausdrucksformen werden grundsätzlich keine Grenzen gesetzt.

Die Kulturkommissionen von Obwalden und Nidwalden schreiben auch in diesem Jahr gemeinsame Werkbeiträge aus, die sich an Kulturschaffende aus beiden Kantonen und allen Kultursparten richten. Eine Fachjury wird je einen Werkbeitrag von 20'000 Franken und von 10'000 Franken vergeben. Dieser soll den Auserwählten ermöglichen, sich über eine gewisse Dauer ganz ihrem Schaffen zu widmen und sich und ihre Ideen gezielt weiterzuentwickeln.

Bewerbungen sind bis zum 31. August 2020 möglich. Eingegeben werden können zum Beispiel die Entwicklung einer Tanzchoreographie oder neuartiger Theaterformen, Tourneeprojekte sowie museumspädagogische Konzepte, die Vertiefung von Kompetenzen oder generationenübergreifende wie interkulturelle Kulturprojekte. Den Ausdrucksformen sind grundsätzlich keine Grenzen gesetzt, im Zentrum der Förderung steht insbesondere die Entwicklung eines künstlerischen Projektes. Keine Beiträge werden gewährt an Ausbildungen oder Projekte, die während der Grundausbildung realisiert werden, an Theater- und Tanzaufführungen, an CD-Aufnahmen oder Ausstellungsproduktionen. Nicht teilnahmeberechtigt sind auch literarische Texte und Theatertexte. Diese werden bereits über Zentralschweizer Wettbewerbe gefördert.

Das Anmeldeformular und das Reglement können unter www.nw.ch oder www.ow.ch mit dem Suchbegriff «Werkbeiträge» heruntergeladen werden.

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