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Neues Coronavirus: Meldepflicht für Veranstaltungen ab 150 Personen im Kanton Obwalden

6. März 2020
Die Gesundheitsbehörden in der ganzen Schweiz beurteilen die Lage zum neuen Coronavirus laufend und treffen entsprechende Massnahmen. Aufgrund der schweizweit vereinheitlichten Kriterien gilt im Kanton Obwalden ab sofort eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit mehr als 150 Personen.

Veranstaltungen mit über 1000 Personen sind durch die Verordnung des Bundesrats vom 28. Februar 2020 in der ganzen Schweiz bis am 15. März 2020 nicht mehr erlaubt. Ab sofort gilt im Kanton Obwalden eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit mehr als 150 involvierten Personen. Für Veranstalter besteht in diesen Fällen die Pflicht, zusammen mit den zuständigen Behörden eine Risikoabwägung vorzunehmen.

Bei Veranstaltungen mit weniger involvierten Personen wird davon ausgegangen, dass die Veranstalter den Überblick über die Teilnehmenden und die möglichen Risiken mit angemessenem Aufwand selber abschätzen können.

Sind bei einer Veranstaltung jedoch Personen aus den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) definierten Risikogebieten zu erwarten (aktuell China, Iran, Südkorea, Singapur sowie in Italien die Gebiete Lombardei, Piemont und Venetien) besteht die Meldepflicht unabhängig von der Teilnehmerzahl.

Das Gesundheitsamt Obwalden nimmt die Risikoabwägung unter Berücksichtigung der Kriterien für den Vollzug des Veranstaltungsverbots des Bundesamts für Gesundheit BAG zusammen mit dem Veranstalter vor. Anhand der Angaben zur geplanten Veranstaltung entscheidet das Gesundheitsamt, ob spezielle Massnahmen für die Durchführung beachtet werden müssen. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass zusätzliche Möglichkeiten zum Händewaschen aufgestellt werden oder weniger Personen an der Veranstaltung teilnehmen sollen.

Folgende Rahmenbedingungen gelten grundsätzlich für alle Veranstalter:

  • Die Veranstalter machen vorgängig in ihren Inseraten bzw. auf ihren Webseiten darauf aufmerksam, dass Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, von der Veranstaltung fern zu bleiben haben.
  • Die Veranstalter machen explizit, beispielsweise mit den offiziellen BAG-Plakaten auf die allgemeinen Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene aufmerksam und stellen für die Händehygiene ausreichend sanitäre Anlagen zur Verfügung.

Veranstalter im Kanton Obwalden sind aufgefordert, für die Meldung der Veranstaltungen sowie die Risikobeurteilung mit dem Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 041 666 64 49 (Montag bis Freitag jeweils 08.00-11.45 und 13.30-17.00 Uhr) oder per E-Mail an gesundheitsamt@ow.ch Kontakt aufzunehmen.

In Übereinstimmung mit den Kriterien des Bundesamts für Gesundheit fallen folgende Veranstaltungen nicht unter die Meldepflicht:

  • Normaler Schul- und Ausbildungsbetrieb
  • Arbeit am Arbeitsplatz (inkl. Kantinen)
  • Bahnhofbetrieb
  • Öffentlicher Verkehr sowie Seilbahnen
  • Betrieb öffentlicher Schwimm-, Hallen- und Thermalbäder
  • Betrieb von Läden und Einkaufszentren
  • Normaler Restaurant- und Barbetrieb (Anlässe unterstehen jedoch den erwähnten Bestimmungen)
  • Durchführung von Märkten
  • Normaler Museumsbetrieb
  • Betrieb von Trainingszentren und Vereinstrainings
  • Private Kleinstanlässe (z.B. Jassabend, Fondueabend, usw.)
  • Spontane Menschenansammlungen

Alle Informationen zur aktuellen Lage im Kanton Obwalden mit Merkblättern und Verhaltensregeln:

www.ow.ch/coronavirus

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