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Tätigkeitsbericht 2017: Datenschutz – schützt uns alle!

28. Juni 2018
Die Sensibilisierung war 2017 beim (Öffentlichkeits- und) Datenschutzbeauftragten der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden (ÖDB) zentral. Sie erfolgte bei Schulungen, Referaten, Beratungen, Kontrollen und dem Newsletter. Einerseits hilft sie Bürgerinnen und Bürgern bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Datenschutz und beim Öffentlichkeitsprinzip, andererseits erfahren öffentliche Organe, wie sie mit den ihnen anvertrauten Personendaten umzugehen haben.

Schulung & Information
Der ÖDB führte 2017 insgesamt elf Schulungen und zwei Referate zur Sensibilisierung diverser Stellen und Personen durch. Diese Kurse beinhalteten u.a. die Themen: Datenschutz im Alltag, an der Schule, für die Lernenden, das Öffentlichkeitsprinzip und spezifisch gewünschte Kurse (wie z.B. für das Amt für Migration).

Neben dem Tätigkeitsbericht informierte der ÖDB mit seinem Newsletter „DATENSCHUTZ AKTUELL“ (2017: zwei Ausgaben), über seine Webseite und beantwortete diverse Medienanfragen. Dadurch konnte er mit Hinweisen auf wichtige Themen einen weiteren Sensibilisierungsbeitrag leisten.

Aufsicht & Kontrollen
Im Berichtsjahr führte der ÖDB eine Kontrolle der Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) bei der Kantonspolizei Schwyz durch. Dabei kontrollierte er anhand der Log-Files die Zugriffe zufällig ausgewählter Mitarbeitender der Polizei auf das SIS (in einem begrenzten Zeitraum). Zudem sensibilisierte er diese in den Gesprächen in individueller Hinsicht.

Der ÖDB legte weiter die Art der Pendenzenkontrolle für die Datenschutzreviews bei Bezirken und Gemeinden (Umsetzung des ausgewiesenen Handlungsbedarfs) der Legislatur 2012-2016 fest und aktualisierte die Übersicht der bei öffentlichen Organen bestehenden Videoüberwachungskameras.

Beratung & Unterstützung
Bei der Einzelfallberatung sensibilisierte der ÖDB verschiedenste Personen und Organisationen zu unterschiedlichsten Themen. 2017 standen vor allem folgende Themen im Vordergrund: Datenschutz an Schulen (Publikation von Fotos, Umgang mit Webseiten etc.), Videoüberwachung, Verwendung von Cloud-Lösungen, Datenbekanntgabe an Private, Amtshilfe sowie das Auskunftsrecht.

Gesetzgebung
Der ÖDB wurde 2017 bei insgesamt 18 Vorlagen zur Stellungnahme eingeladen, wobei er zu einigen einen Mitbericht abgab. Dabei sind folgende Vorlagen erwähnenswert:

  • Totalrevision Bundesdatenschutzgesetz
  • Revision Ausführungsrecht zum Krebsregistrierungsgesetz
  • ZGB-Revision Teil Grundbuch (Verwendung der AHV-Versichertennummer als Personenidentifikator im Grundbuch)
  • Teilrevision Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (SZ)
  • Revision Gesundheitsgesetz (SZ)
  • Nachtrag zur Verordnung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (OW).

Zudem erledigte der ÖDB bereits einige Vorarbeiten zur Revision der Datenschutzgesetze der drei Vereinbarungskantone.

Link: Tätigkeitsbericht 2017

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