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Werkbeiträge für Kulturschaffende

5. Juli 2021
Die Kantone Obwalden und Nidwalden schreiben für das Jahr 2021 zum achten Mal gemeinsam Werkbeiträge aus. Angesprochen sind Kunstschaffende aller Kultursparten.

Die Kulturkommissionen der Kantone Nidwalden und Obwalden schreiben für das Jahr 2021 gemeinsam Werkbeiträge für Kulturschaffende aus den beiden Kantonen aus. Seit 2014 findet diese Ausschreibung jährlich statt. Während in den ersten drei Jahren jeweils einzelne Sparten im Fokus standen, hat sich in den letzten Jahren die Öffnung des Wettbewerbs auf alle Kultursparten bewährt.

Mit den Werkbeiträgen werden Kunst- und Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen gefördert. Die ausgerichteten Beiträge sollen es ihnen ermöglichen, sich während einer gewissen Zeit intensiv ihrem Schaffen zu widmen und ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt weiterzuentwickeln. Es werden wiederum ein Werkbeitrag von 20 000 Franken und ein Werkbeitrag von 10 000 Franken vergeben. Eine Fachjury wird die Eingaben sichten, diskutieren und schliesslich die Gewinnerinnen und Gewinner bestimmen.

Die Ausschreibung umfasst sämtliche innovativen Formen des künstlerischen und kulturellen Ausdrucks. So können beispielsweise die Entwicklung einer neuartigen Tanzchoreographie oder innovativer Theaterformen ebenso eingegeben werden wie museumspädagogische Konzepte oder interkulturelle Projekte. Ausgeschlossen von diesem Förderinstrument sind hingegen herkömmliche Aufführungsformate (Theater- und Tanzaufführungen), Filmproduktionen, Ausstellungsprojekte und CD-Produktionen. Bewerbungen sind bis spätestens am 1. September 2021 beim Amt für Kultur und Sport Obwalden in vollständiger Form einzureichen. Das Reglement und das Anmeldeformular kann auf der Kantonswebseite heruntergeladen werden.

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