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Bar- und Musik-Club Gletscherspalte, Engelberg: Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher müssen in Quarantäne

10. September 2020
Ein Besucher, der sich am Abend, respektive in der Nacht vom 5. auf den 6. September 2020 im Bar- und Musik-Club Gletscherspalte in Engelberg aufgehalten hat, wurde positiv auf COVID-19 getestet. Sämtliche Gäste und Mitarbeitenden müssen sich ab sofort in Quarantäne begeben. Es gelten die Richtlinien des BAG.

Ein Mann mittleren Alters besuchte am Samstagabend 5. September 2020 den Bar- und Musik-Club Gletscherspalte in Engelberg. Er zeigte anfangs Woche Krankheitssymptome und liess sich auf COVID-19 testen. Dieser Test fiel positiv aus.

Die Covid-19- Fachstelle des Kantons Obwalden reagierte umgehend. Sämtliche Mitarbeitenden und Gäste, die sich am Samstagabend, 5. September, und frühen Sonntagmorgen, 6. September 2020, im Bar- und Musik-Club Gletscherspalte aufgehalten haben, müssen sich ab sofort und bis Dienstag, 15. September 2020 in Quarantäne begeben.

Der Bar- und Musik-Club verfügt über ein Schutzkonzept. Die Avisierung der Mitarbeitenden und Gäste erfolgt soweit möglich aufgrund der erhobenen Kontaktdaten. Die entsprechende Liste des Klubs erwies sich jedoch als unvollständig, so dass nicht gegenüber allen der rund 300 Gäste aus mindestens 14 Kantonen und dem Ausland die Quarantäne individuell angeordnet werden kann.

Der Obwaldner Kantonsarzt hat deswegen die Quarantäne zusätzlich in Form einer Allgemeinverfügung angeordnet:

  • Sämtliche Personen, die sich am Samstagabend, 5. September und frühen Sonntagmorgen, 6. September 2020, im Bar- und Musik-Club Gletscherspalte, Dorfstrasse 21, Engelberg, aufgehalten haben, müssen sich ab sofort und bis 15. September 2020 in Quarantäne begeben.
  • Personen, die noch nicht individuell zur Quarantäne aufgefordert worden sind, müssen sich zudem mit den zuständigen Stellen ihres Kantons in Verbindung setzen.

Für Personen aus dem Kanton Obwalden: E-Mail: covid19@ow.ch / Telefon 041 666 67 99.

Für alle betroffenen Personen gelten die Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit BAG, insbesondere die Anweisungen zur Quarantäne.

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