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Pflegefamilien

Hauptaufgaben

Das Sozialamt ist zuständig für die Anerkennung von Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege (DAF) und die übergeordnete Aufsicht über Pflegefamilien. Für die Bewilligungserteilung und Aufsicht über die einzelne Pflegefamilie ist im Kanton Obwalden die jeweilige Einwohnergemeinde zuständig. Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie unter Publikationen.


Gesetzliche Grundlagen:

 

Allgemeine Pflegekinderaufsicht der Gemeinde Sarnen (gültig für alle Gemeinden)

 

 

 

 

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