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Der Kanton Obwalden und die Gemeinde Sarnen unterstützen die befristete Erweiterung der Unterbringungsplätze im Bundesasylzentrum Glaubenberg.

1. Dezember 2025
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) betreibt auf dem Glaubenberg ein temporäres Bundesasylzentrum. Die aktuelle Vereinbarung zum Betrieb des Bundesasylzentrum Glaubenberg läuft bis am 30. Juni 2028. Zusätzlich zu diesen 340 Unterbringungsplätzen überlässt die Armee dem SEM ein weiteres Gebäude ab Dezember 2025 bis längstens Ende März 2026. Dies ermöglicht die temporäre Unterbringung von maximal 300 weiteren Asylsuchenden auf dem Glaubenberg. Der Kanton Obwalden und die Gemeinde Sarnen haben der Vereinbarung zur befristeten Nutzung zugestimmt.

Wie in den vergangenen Jahren ersucht das Staatssekretariat für Migration den Kanton und die Gemeinde Sarnen um Zustimmung für eine befristete Erhöhung der Unterbringungskapazitäten im Truppenlager Glaubenberg. Die befristete Erweiterung von 1. Dezember 2025 bis zum 31. März 2026 ist notwendig, um wegen des saisonal bedingten Anstiegs der Asylgesuchszahlen über ausreichend Unterbringungskapazitäten zu verfügen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kapazitätserweiterung jeweils nur geringfügig beansprucht werden musste.

Die aktuelle Nutzung des Truppenlagers Glaubenberg als Bundesasylzentrum basiert auf einer Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Kanton Obwalden und der Einwohnergemeinde Sarnen.

Die temporäre Nutzung der zusätzlichen Gebäude des Truppenlagers Glaubenberg wurde in einer Zusatzvereinbarung von den gleichen Vertragspartnern beschlossen. Diese regelt insbesondere den Betrieb, die Betreuung und Sicherheit, die Kompensation, den Grundschulunterricht und die Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs.

Sicherheitskonzept wird aufrechterhalten

Das Bundeszentrum wird weiterhin vom Staatssekretariat für Migration (SEM) betrieben. Die Gewährleistung der Sicherheit im Bundesasylzentrum und in der unmittelbaren Umgebung bleibt eine Aufgabe des Bundes. Er hat für diese Aufgabe einem privaten Sicherheitsdienstleister mandatiert. Die Hotline-Nummer für die Bevölkerung bleibt weiterhin 7 Tage / 24 Stunden in Betrieb. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit rund um den Betrieb des Bundesasylzentrums erfordert von der Kantonspolizei Leistungen. Diese werden vom Bund für die Dauer des Betriebs und bezogen auf die Bettenzahl pauschal entschädigt.

Weiterführung Grundschulunterricht für schulpflichtige Kinder

Die Asylsuchenden können sich bis zu 140 Tage im Bundesasylzentrum aufhalten. Die Schule Sarnen führt deshalb im Auftrag des Kantons für schulpflichtige Kinder ein Grundschulangebot im Bundesasylzentrum. Die Schule bietet den Kindern eine Tagesstruktur und berücksichtigt die Unterschiede im Alter, der schulischen Vorbildung sowie der Sprachkenntnisse der Kinder. Der Bund beteiligt sich an den Kosten für den Grundschulunterricht.

Kanton Luzern übernimmt weiterhin Wegweisungsvollzug

Während des Betriebs des Bundesasylzentrums erhält der Kanton Obwalden eine Standortkompensation, d.h. es werden ihm vom Bund weniger Asylsuchende zugewiesen, die er selbst unterbringen und betreuen muss. Grundsätzlich ist der Standortkanton eines Bundesasylzentrums auch für den Wegweisungsvollzug zuständig.

Der Kanton Luzern vollzieht den Wegweisungsvollzug ab dem Bundesasylzentrum Glaubenberg. Im Gegenzug erhält er dafür die Kompensation im Verhältnis zur Anzahl Wegweisungsvollzüge. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt.

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