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Bitte beachten Sie, dass im Kanton Obwalden alleinstehende und verheiratete
Personen nach demselben Tarif besteuert werden. Ehepaare können aber
gegenüber einem Alleinstehenden einen Sozialabzug von 20 % vom Reineinkommen
vornehmen (mind. Fr. 4'300.-- und max. Fr. 10'000.--). Mit der flat tax rate ab 2008
wird pro Steuererklärung ein zusätzlicher Sozialabzug von Fr. 10'000.--
gewährt.
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