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Gemeinsame elterliche Sorge

Am 1. Juli 2014 trat das neue Sorgerecht in Kraft, welches die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall vorsieht.
 

Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Nicht miteinander verheiratete Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen, müssen eine entsprechende Erklärung gegenüber den Behörden abgeben. Sie haben zwei Möglichkeiten, die Erklärung abzugeben:

Persönlich
Sie erscheinen gemeinsam zu einem vereinbarten Termin bei der KESB. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
  • Gültige Identitätskarte oder Pass
  • Nachweis des Kindesverhältnisses zum Vater (Kindesanerkennung)
  • Geburtsmitteilung (nur bei Erklärung nach der Geburt des Kindes).

Sie unterschreiben die Erklärung vor Ort und erhalten die Bestätigung der KESB Obwalden. Kosten: Fr. 30.--

Per Post
Sie reichen der KESB das vorgegebene Formular vierfach ausgefüllt, datiert und unterzeichnet per Post ein. Zusammen mit dem Formular sind einzureichen:  
  • Farbkopie einer gültigen Identitätskarte (beide Seiten) oder eines gültigen Reisepasses beider Elternteile
  • Nachweis des Kindesverhältnisses zum Vater (Kindesanerkennung)
  • Geburtsmitteilung (nur bei Erklärung nach der Geburt des Kindes)
     

Antrag der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Uneinigkeit

Weigert sich ein Elternteil die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abzugeben, so kann sich der andere Elternteil mit einem entsprechenden Antrag an die Kindesschutzbehörde am Wohnsitz des Kindes wenden. 

 

AHV Erziehungsgutschriften

Kommt die gemeinsame elterliche Sorge aufgrund einer Erklärung der Eltern vor dem Zivilsandsamt oder vor der KESB zustande, müssen die Eltern gleichzeitig eine Erklärung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften treffen oder innert drei Monaten eine solche Vereinbarung bei der zuständigen KESB am Wohnsitz der Kindsmutter einreichen. Geschieht dies nicht, so hat die Kindesschutzbehörde von Amtes wegen über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften zu entscheiden. Dabei werden die Erziehungsgutschriften in vollem Umfang der Mutter angerechnet, wenn die Eltern der KESB die Betreuungsverhältnisse nicht mitteilen.

 

Zugehörige Objekte

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Antrag um Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge - strittiges Verfahren Download 0 Antrag um Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge - strittiges Verfahren
Erklärung AHV Erziehungsgutschriften Download 1 Erklärung AHV Erziehungsgutschriften
Erklärung gemeinsame elterliche Sorge nach der Geburt Download 2 Erklärung gemeinsame elterliche Sorge nach der Geburt
Erklärung gemeinsame elterliche Sorge vor der Geburt Download 3 Erklärung gemeinsame elterliche Sorge vor der Geburt
Merkblatt AHV Erziehungsgutschriften Download 4 Merkblatt AHV Erziehungsgutschriften
Merkblatt gemeinsame elterliche Sorge Download 5 Merkblatt gemeinsame elterliche Sorge