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Arten

Arten und ihre Lebensgemeinschaften sowie die Artenvielfalt sind auf Lebensräume von guter Qualität angewiesen. Zudem müssen diese Lebensräume miteinander vernetzt sein, damit ein genetischer Austausch zwischen den verschiedenen Populationen möglich ist. Nur so sind diese langfristig überlebensfähig.

Zahlreiche Arten sind im Kanton Obwalden geschützt - durch die Natur- und Heimatschutzverordnung des Bundes oder durch die kantonalen Ausführungsbestimmungen über geschützte Tier- und Pflanzenarten . Hinzu kommen die gefährdeten Arten, die in den roten Listen aufgeführt sind. Vom Bund werden sogenannt Nationale Prioritärer Arten (NPA) ausgeschieden. Je nach Vorkommen haben die Kantone für diese Arten eine hohe oder eine geringe Verantwortung. Alle gefährdeten Arten müssen durch spezifische Massnahmen gefördert werden.

Aufgrund der hohen Verantwortung und den begrenzten Ressourcen liegt der Schwerpunkt der Artenförderung bei folgenden Artgruppen:
  • Artenschutzprojekt Fledermäuse, insbesondere Kleine Hufeisennase
  • Amphibien
  • Reptilien
  • Ausgewählte Gefässpflanzen

Im Sinn einer fachlichen Unterstützung hat das Amt für Wald und Landschaft zum Schutz gewisser Artengruppen Leistungsvereinbarungen mit externen Fachstellen abgeschlossen:

Weitere Infos über Fledermäuse finden Sie auch hier...
Echse im Wasser

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