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Impfinformationen

Sich und andere schützen
Das Gesundheitsamt Obwalden richtet sich mit einer generellen Information und Empfehlung zum Impfen an die gesamte Bevölkerung.
Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die routinemässige Auffrischimpfung gegen Diphtherie und Wundstarrkrampf (Tetanus). Aber auch ein fehlender Basisschutz oder unvollständige Impfungen sollten unbedingt nachgeholt werden. Hier ist vor allem die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln wichtig. Bei Reisen in ferne Länder, wird eine Überprüfung des Impfstatus immer empfohlen. Personen, die sich häufig in Feld und Wald aufhalten, sollten ausserdem eine Impfung gegen FSME (von Zecken übertragene Hirnhautzentzündung) haben.
Je mehr Menschen geimpft sind, desto seltener treten diese Krankheiten auf. Impfungen sind nicht nur eine persönliche Massnahme, um sich und seine Kinder vor ansteckenden Krankheiten zu bewahren, sondern auch ein Akt der Solidarität im Kampf gegen Krankheiten und Epidemien in der Schweiz sowie auf der ganzen Welt. Nicht geimpfte Personen bringen jene Menschen in Gefahr, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (z.B. Kleinkinder, schwangere Frauen oder Personen mit einer Immunschwäche).

Immun gegen Masern?
In Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation WHO führt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Kampagne zur Elimination der Masern in der Schweiz durch. Die Masern verursachen unter den durch eine Impfung vermeidbaren Krankheiten weltweit am meisten Todesfälle, insbesondere bei Kleinkindern. Daneben sind sie häufig verantwortlich für einen schweren Krankheitsverlauf und bleibende Schäden bei den Betroffenen. Zu viele Menschen in der Schweiz sind nicht gegen Masern geimpft, sodass es immer wieder zu lokalen Masernepidemien kommt.

Zur Elimination der Masern muss die Durchimpfungsrate mit zwei Dosen Maserimpfstoff, bei der nach 1963 geborenen Bevölkerung verbessert werden. Daneben wird eine national einheitliche Kontrolle von Masernausbrüchen eingeführt, welche dem Schutze von noch nicht genügend geimpften Personen dient. Die Massnahmen umfassen unter anderem bei erkrankten Personen sowie nicht geimpften Kindern und Erwachsenen, auch den Ausschluss von der Kinderkrippe, der Schule oder allenfalls vom Arbeitsplatz.


Impf-Infoline: 0844 448 448 (Beratung gratis, Telefongebühren Fernbereich Schweiz)


Rückfragen und Materialbestellung beim Gesundheitsamt unter lydia.huembeli@ow.ch
oder 041 666 62 54

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