Geologische Tiefenlager
Zuständiges Departement: Bau- und Raumentwicklungsdepartement Zuständige Amtsstelle: Departementssekretariat Bau- und Raumentwicklungsdepartement Verantwortlich: Küchler, Mathias
Ausgangslage Der Bund ist auf der Suche nach geeigneten Standorten für die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle, welche bei der Stromgewinnung, dem Rückbau von Kernanlagen sowie in Medizin, Industrie und Forschung anfallen. Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz entstehenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz entsorgt werden müssen (Art. 30, Abs. 2 KEG). Der Sachplan geologische Tiefenlager legt dabei Verfahren und Kriterien fest, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager in der Schweiz ausgewählt werden. Die Federführung des Verfahrens liegt beim Bundesamt für Energie (BFE). Der Wellenberg im hinteren Engelbergertal ist einer von sechs Standorten in der Schweiz, die auf ihre Eignung als geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle untersucht werden. Betroffen ist auch die Gemeinde Engelberg. Der Kanton Obwalden koordiniert zusammen mit dem Kanton Nidwalden das Verfahren bezüglich der potenziellen Standortregion Wellenberg und unterstützt die Behörden und die Bevölkerung von Engelberg, eine regional abgestimmte Position zu entwickeln. Aktuelles 4. Juli 2012: Ausschuss der Kantone lässt Studie zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und Image in den möglichen Standortregionen für geologische Tiefenlager erarbeiten Medienmitteilung AdK 2. Juli 2012: Information des Bundesamts für Energie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen eines Tiefenlagers auf die Standortregionen Medienmitteilung BFE 6. Juni 2012: Broschüre des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI - Geologische Tiefenlager - Radioaktive Abfälle sicher entsorgen" Broschüre ENSI 8. März 2012: Information des Kantons zur Entsorgung radioaktiver Abfälle Beitrag im Gemeinde-Info Engelberg Nr. 10 vom 8. März 2012 2. März 2012: Regierungsrat beantragt Ablehnung der Motion zur Einreichung einer Standesinitiative betreffend die Änderung des Kernenergiegesetzes. Nachtrag: Am 3. Mai 2012 hat der Kantonsrat die Überweisung des Vorstosses mit 39 Stimmen zu 9 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) abgelehnt. Motion Änderung Kernenergiegesetz Antrag des Regierungsrats Medienmitteilung des Regierungsrats 1. Dezember 2011: Bundesrat legt sechs Gebiete fest und startet Etappe 2 Medienmitteilung Bundesrat Medienmitteilung Regierungsrat Obwalden 12. Juli 2011: Bundesamt für Energie: Empfehlungen der KNS für Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager Medienmitteilung Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit 7. Juni 2011: Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone / Kantonale Expertengruppe Sicherheit des Ausschusses der Kantone: Geologische Tiefenlager: Kantonsexperten wollen Zwischenhalt zur Überprüfung der Zusatzuntersuchungen der Nagra Medienmitteilung Ausschuss der Kantone 17. Dezember 2010: Vernehmlassung des Regierungsrats zu den Resultaten der Etappe 1 Der Obwaldner Regierungsrat fordert die Streichung des Standorts Wellenberg. Er begründet dies mit geologischen und sicherheitstechnischen Argumenten. Der Verbleib des Wellenbergs im laufenden Sachplanverfahren behindert zudem die Entwicklung des Tourismusorts Engelberg. Medienmitteilung Regierungsrat Obwalden Vernehmlassung Regierungsrat Obwalden 23. August 2010:Anhörung zu den Resultaten der Etappe 1 Die Standortvorschläge wurden in den vergangenen zwei Jahren von Fachbehörden und -kommissionen geprüft und beurteilt. Zudem wurden Grundlagen zur Raumplanung und Betroffenheit der Standortregionen erarbeitet, die für die weiteren Arbeiten ab Mitte 2011 benötigt werden. Sämtliche Unterlagen konnten im Rahmen einer Anhörung, die vom 1. September bis 30. November 2010 dauerte, eingesehen werden. Unterlagen zur Medienkonferenz des BFE Anhörungsunterlagen 16. August 2010: Stellungnahme Ausschuss der Kantone zu Etappe 1 AdK Stellungnahme Etappe 1 Fachbericht Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone Etappe 1 Medienmitteilung AdK 17. Juni 2010: Publikation "Brennpunkt Wellenberg" Gemeinsame Informationsbroschüre der Kantone Obwalden und Nidwalden zum laufenden Auswahlverfahren 28. Mai 2010: Bekanntgabe Provisorische Standortregionen Faktenblatt Provisorische Standortregionen 28. Mai 2010: Bekanntgabe Beurteilungsmethodik sozioökonomische und ökologische Auswirkungen von Lagern für radioaktive Abfälle Faktenblatt Ziel- und Indikatorensystem Studie Beurteilungsmethodik (Autor: ARE) 6. Mai 2010: Bekanntgabe KNS-Gutachten Standortvorschläge Stellungnahme KNS 26. Februar 2010: Bekanntgabe ENSI-Gutachten Standortvorschläge Medienmitteilung Regierungsrat Obwalden Faktenblatt ENSI Faktenblatt swisstopo Faktenblatt KNE Übersicht Bewertung der SMA- und HNA-Standortgebiete Faktenblatt ENSI-Beurteilung der geologischen Standortgebiete für das SMA- und das HAA-Lager Faktenblatt ENSI-Beurteilung des SMA-Standortgebiets Wellenberg Gutachten ENSI (pdf, 4960kb) 10. Dezember 2009: Bekanntgabe Provisorische Planungsperimeter Faktenblatt Provisorischer Planungsperimeter Wellenberg 6. November 2008: Bekanntgabe mögliche Standortgebiete Medienmitteilung Regierungsrat Obwalden Links Bundesamt für Energie Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) Kanton Nidwalden Plattform Wellenberg Kanton Aargau (Abteilung Raumentwicklung) Kanton Schaffhausen (Interkantonales Labor) Kanton Zürich (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) Kanton Thurgau (Departement für Bau und Umwelt) Kanton Solothurn (Bau und Justiz) Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) Technisches Forum Sicherheit Gesetzliche Grundlagen Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat am 21. März 2003 das revidierte Kernenergiegesetz verabschiedet. Link: 732.1 Kernenergiegesetz (KEG) Beteiligung der Bevölkerung und Gemeinden am Auswahlverfahren Eine offene, transparente Information und eine angemessene Partizipation sind wesentlich für die erfolgreiche Durchführung des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager. Die Beteiligung der betroffenen Kantone, Regionen und Gemeinden ist deshalb in allen Etappen des Verfahrens ein zentrales Thema. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, technische und wissenschaftliche Fragen zu Sicherheit und Geologie einzubringen. Diese Fragen werden von einem Expertengremium, dem Technischen Forum Sicherheit diskutiert und beantwortet. In Etappe 1 des Auswahlverfahrens werden in allen Standortregionen Verfahren zur Mitwirung vorbereitet (regionale Partizipation). Damit wird gewährleistet, dass die Interessen, Bedürfnisse und Werte der betroffenen Gemeinden und der Bevölkerung berücksichtigt werden. Die Gemeinden der Standortregionen arbeiten mit dem BFE bei der Organisation und Durchführung der Partizipation zusammen, die Standortkantone koordinieren diese Zusammenarbeit. Für jede der drei Etappen des Auswahlverfahrens wird zudem ein dreimonatiges formelles Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren durchgeführt, in dem alle Betroffenen zu den erarbeiteten Resultaten Stellung nehmen können. Publikationen
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