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Pandemieplan Kanton Obwalden

Pandemieplan Kanton Obwalden

Der kantonale Pandemieplan weist mögliche Massnahmen bei einer Grippe-Pandemie sowie die Zuständigkeiten zur Umsetzung im Kanton auf. Die Auslösung von Massnahmen in einer pandemischen Warnperiode erfolgt durch den Bundesrat, die Umsetzung im Kanton durch den Regierungsrat mit Unterstützung des kantonalen Führungsstabs.

Der kantonale Pandemieplan enthält jene Massnahmen, die auf Stufe Kanton unter anderem zur Verhinderung der Viruseinschleppung und der Anpassung des Virus an den Menschen beitragen, ebenso zur Mobilisierung der öffentlichen Gesundheit, zur Bereitstellung von spezifischen Medikamenten, zur Impfung der Bevölkerung sowie zur Sicherstellung der Kommunikation.

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