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Hofübergaben / Betriebsaufgaben

Hofübergabe – ein grosser Schritt für den Übernehmer wie auch für die abtretende Generation. Die Dienststelle Beratung bietet diesbezüglich Unterstützung an.

Die Beratung bei Hofübergaben umfasst die finanziellen, rechtlichen und sozialen Bereiche. Insbesondere Fragen bezüglich Finanzierung und Tragbarkeit der käuflichen oder pachtweisen Übernahme der Liegenschaft und des Inventars wie auch die Einhaltung von boden- und pachtrechtlichen Bestimmungen werden abgeklärt. Für das zukünftige Zusammenleben und -arbeiten der beiden Generationen auf dem Landwirtschaftsbetrieb werden unter Einbezug aller betroffenen Lösungen erarbeitet. Dabei geht es unter anderem um Fragen bezüglich Wohnrecht, Mitarbeit und entsprechende Entschädigung der abtretenden Generation usw.

Die Betriebsaufgabe ist wie die Hofübergabe ein einmaliger Entscheid in der Laufbahn eines Landwirten bzw. einer Landwirtin. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb mit dem Erreichen des Pensionsalters aufgegeben wird, weil kein Nachkomme den Betrieb weiter bewirtschaften will.

Die Dienststelle Beratung hat einen Leitfaden erarbeitet, welcher die finanziellen, rechtlichen und sozialen Folgen einer Betriebsaufgabe aufzeigt. In einer Einzelberatung können die Folgen einer Betriebsaufgabe für den Betrieb aufgezeigt werden und gegebenenfalls entsprechende Schritte eingeleitet werden. Beispiele für solche Folgen sind unter anderem die Liquidationsgewinnsteuer oder bodenrechtliche Fragen wie Gewinnansprüche von Miterben oder Vorkaufsrechte von Verwandten.

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