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Gesetzesdatenbank (GDB)

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Die Gesetzesdatenbank ist die systematische Sammlung des kantonalen Rechts und enthält alle in Kraft stehenden kantonalen Erlasse. Sie wird fortlaufend bereinigt: Neue Erlasse werden ab deren Inkrafttreten aufgenommen, ausser Kraft gesetzte Erlasse entfernt und Änderungen an geltenden Erlassen nachgeführt.

Rechtswirkung

Der Gesetzesdatenbank kommt weder positive noch negative Rechtskraft zu. Sie geniesst aber den so genannten öffentlichen Glauben; sie gilt grundsätzlich als richtig und umfassend. Bei allfälligen Abweichungen ist die chronologische amtliche Gesetzessammlung (bis 1999 Landbuch, ab 2000 Amtsblatt) massgebend. Diese allein ist rechtlich verbindlich (vgl. Art. 2 ff., insb. Art. 6 Publikationsgesetz.

Weitere Hinweise und Erklärungen zur Gesetzesdatenbank finden Sie auf der Einstiegssteite zur Gesetzesdatenbank.

Zugehörige Objekte

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