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Altlasten/ Kataster der belasteten Standorte

Kataster der belasteten Standorte
Die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten bezweckt die Sanierung von belasteten Standorten, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen, wie z.B. die Verschmutzung von Grundwasser.

Belastete Standorte sind Orte, deren Belastung von Abfällen stammt und die eine beschränkte Ausdehnung aufweisen. Dazu gehören:

  • Ablagerungsstandorte, d.h. stillgelegte oder in Betrieb stehende Deponien und andere Abfallablagerungen
  • Betriebsstandorte von altlastenrelevanten Branchen 
  • Unfallstandorte

Bei den belasteten Standorten wird unterschieden zwischen:

  • Standorten ohne unmittelbaren Handlungsbedarf. Bei Bauvorhaben muss der belastete Teil des Untergrundes, dervom Projekt tangiert ist, fachgerecht entsorgt werden
  • Standorten mit Untersuchungsbedarf. Bei solchen Standorten wird untersucht, ob sie überwachungs- oder sanierungsbedürftig sind
  • Standorten mit Überwachungsbedarf
  • Standorten, die saniert werden müssen. Solche Standorte werden Altlasten genannt

Die belasteten Standorte sind in einem Kataster erfasst (Kataster der belasteten Standorte, KbS). Dieser Kataster enthält diejenigen Standorte, bei denen das Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Vollzug zuständig ist. Der Bund unterhält für die belasteten Standorte des Militärs, der Flugplätze und der Bahnen separate Kataster.

Bewilligungspflicht für die Veräusserung oder Teilung eines belasteten Grundstücks
Die Veräusserung oder Teilung eines Grundstücks, auf dem sich ein im Kataster der belasteten Standorte eingetragener Standort befindet, bedarf gemäss Art. 32dbis des Umweltschutzgesetzes einer Bewilligung des Amts für Landwirtschaft und Umwelt. Besteht für den Standort ein Handlungsbedarf (Untersuchungs-, Überwachungs- oder Sanierungsbedarf), so müssen die Kosten für die zu erwartenden Massnahmen vom Gesuchsteller sichergestellt werden.

Weitere Informationen:

Kataster der belasteten Standorte

Online-Kataster von Kantonen und Bundesstellen

Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)

Umweltschutzgesetz

Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV)

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA)

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Altlastenberatung (Firmenliste)

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