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Gewässer: Allgemein

Gewässer

Schwerpunkte im Gewässerschutz sind im Gewässerschutzgesetz (GSchG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. umschrieben. Dieses Gesetz bezweckt, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Es dient insbesondere:

  • der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen;
  • der Sicherstellung der haushälterischen Nutzung des Trink- und Brauchwassers;
  • der Erhaltung natürlicher Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt;
  • der Erhaltung von Fischgewässern;
  • der Erhaltung der Gewässer als Landschaftselemente;
  • der landwirtschaftlichen Bewässerung;
  • der Benützung zur Erholung;
  • und der Sicherung der natürlichen Funktion des Wasserkreislaufs.


Die Grundsätze und Bestimmungen des Gesetzes werden in der Gewässerschutzverordnung (GSchV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. konkretisiert. Die Verordnung regelt die ökologischen Ziele für Gewässer, die Anforderungen an die Wasserqualität, die Anforderungen an die Ableitung von verschmutztem Abwasser, die Entsorgung des Klärschlamms, den planerischen Schutz der Gewässer (insbesondere den Schutz des Grundwassers), die Sicherung angemessener Restwassermengen und die Verhinderung anderer nachteiliger Einwirkungen auf Gewässer.


Weitere Informationen:

Bundesamt für Umwelt (BAFU), GewässerschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Eawag, das Wasserforschungsinstitut des ETH-BereichsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Aufsichtskommission Vierwaldstättersee (AKV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Schweizerische Gesellschaft für Hydrologie und Limnologie (SGHL)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Gewässerschutzgesetz (GSchG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Gewässerschutzverordnung (GSchV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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