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Umschulung in der Landwirtschaft

Umschulung in der Landwirtschaft

Mit den sozialen Begleitmassnahmen will der Bund den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial abfedern. Diese Massnahmen beinhalten unter anderem auch das Instrument der Umschulungsbeihilfen in der Landwirtschaft. Die Dienststelle Beratung ist mit dem Vollzug dieser Massnahme betraut.

Die Umschulungsbeihilfen umfassen Beiträge an die Umschulungskosten und Lebenshaltungsbeiträge während maximal drei Ausbildungsjahren. Die Gewährung von Umschulungsbeihilfen setzt die definitive Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes voraus. Damit können bestehende Landwirtschaftsbetriebe wachsen und der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin kann einer neuen qualifizierten Tätigkeit in einem nichtlandwirtschaftlichen Beruf nachgehen.

Weitere Informationen

Bundesamt für Landwirtschaft

Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft

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